Essen. Ob Versicherungen oder Steuern: Im neuen Jahr wird vieles anders. Wir erklären, wo es neue Regelungen gibt und worauf Sie achten müssen.
Das neue Jahr bringt wieder eine Menge Änderungen. Das sind die wichtigsten für Verbraucher:
Mindestlohn
Ab dem 1. Januar gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Fast vier Millionen Beschäftigte können sich auf eine Lohnsteigerung freuen. Es gibt aber Ausnahmen: Für Ehrenämter müssen zum Beispiel keine 8,50 Euro bezahlt werden. Auch junge Leute unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Auszubildende oder Praktikanten mit weniger als drei Monaten Verweildauer im Betrieb sind von der Regelung ausgenommen.
Dagegen erhalten auch Minijobber wenigstens den Garantielohn. Dabei ist es egal, ob jemand in einem privaten Haushalt oder in einem Gewerbebetrieb arbeitet.
Renten- und Pflegeversicherung
Der Rentenbeitrag sinkt von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Teurer wird die Pflegeversicherung. Eltern zahlen dann 2,35 Prozent des Bruttolohnes in die Pflegekasse ein, Kinderlose 2,6 Prozent. Angehoben werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen.
Sie steigen in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 4125 Euro im Monat und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 5950 Euro im Westen und 5000 Euro im Osten.
Elterngeld Plus
Eltern können künftig 28 Monate lang vom Elterngeld profitieren, sofern ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wird. Wenn Mütter und Väter Teilzeit arbeiten und so mehr Zeit für die Familie haben, können sie sich die monatliche Elterngeldzahlung auf zwei Monate verlängern. In manchen Fällen bringt das Elterngeld Plus mehr staatliche Förderung ein.
Hartz IV
Langzeitarbeitslose erhalten ab dem 1. Januar einen um acht Euro höheren Regelsatz von dann 399 Euro.
Bessere Pflegeleistungen
Das Pflegegeld steigt im neuen Jahr um vier Prozent. In der Pflegestufe 1 bedeutet dies 244 Euro Pflegegeld oder 468 Euro Sachleistungen, in Stufe 2 gibt es 458/1144 Euro, in der Stufe 3728/1612 Euro. Die Leistungen für Demenzkranke in der Pflegestufe 0 erhöhen sich um 2,7 Prozent auf 123/231 Euro.
Lebensversicherung
Der Garantiezins für private Rentenverträge oder Lebensversicherungen sinkt weiter ab. Künftig dürfen die Anbieter nur noch einen Höchstzins von 1,25 Prozent zusagen. Bereits laufende Verträge sind davon nicht betroffen.
Kirchensteuer
Anlegern, die Kirchensteuer bezahlen müssen, ziehen die Banken die Abgabe künftig direkt von den Zinserträgen oder Dividenden oder Kursgewinnen ab.
Steuerhinterzieher
Die Selbstanzeige beim Finanzamt wird für Steuerhinterzieher 2015 teurer. Die Verjährungsfrist verdoppelt sich auf zehn Jahre. Die Strafzuschläge werden angehoben.
Neuerungen bei TÜV, An- und Ummeldung
Die „TÜV-Prüfung“ wird strenger: Neue Prüfadapter sollen elektronische Sicherheitssysteme genauer testen können.
Autos mit neuen Wappenplaketten auf dem Nummernschild können künftig auch online abgemeldet werden.
Bei einem Umzug müssen die Kfz-Kennzeichen nicht erneuert werden, die Gebühr für die Ummeldung wird trotzdem fällig.
Bei einer Steuerhinterziehung ab 25.000 Euro werden zehn Prozent zusätzlich fällig, ab 100.000 Euro 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent.
Porto
Die Deutsche Post erhöht am 1. Januar das Porto für Standardbriefe und Päckchen. Die Zustellung der Briefe kostet dann 62 Cent, zwei Cent mehr als bisher. Für das Päckchen berechnet die Post künftig 4,40 Euro statt 4,10 Euro. Wer noch Briefmarken im Wert des alten Portos hat, kann in den Filialen Ergänzungs-Marken kaufen.
Heizung
2015 müssen über 30 Jahre alte Heizkessel ausgetauscht werden. Von dieser Regelung sind aber die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern ausgenommen, die schon seit Februar 2002 in ihrem Haus wohnen. Ebenso wenig betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel.