Wir befinden uns im Wahlkampf und da ist so manchem Wahlkämpfer fast jedes Mittel recht.

Wir befinden uns im Wahlkampf und da ist so manchem Wahlkämpfer fast jedes Mittel recht. Neuerdings sogar die Verletzung unserer Verfassung. Unserer Verfassung wohlgemerkt, jenes Gesetzes also, das die Grundlage unserer Staatsorganisation bildet und die Grundrechte eines jeden Bürgers vor staatlichen Übergriffen schützen soll – und nicht etwa einer städtischen Verordnung zur Abfallwirtschaft.

Aber der Reihe nach. Thomas Jurk, der Spitzenkandidat der SPD bei der anstehenden Landtagswahl in Sachsen hat in einem Interview mit der „Freien Presse” in Chemnitz auch die Frage nach den Netzsperren und etwaigen Konflikten mit dem Grundgesetz beantwortet: „Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf. (...) Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern missbraucht wird, hat sich das gelohnt.”

Das ist neu. Politiker und Juristen streiten sich regelmäßig, ob dieses oder jenes Vorhaben gegen das Grundgesetz verstößt. Aber einen Verstoß billigend in Kauf zu nehmen und die Verfassung mit dem Verweis auf einen höheren Zweck selbstherrlich außer Kraft zu setzen, ist für „gesetzesflexible” Naturen eine neue Dimension.

Ob die sächsische SPD vom Verfassungsschutz überwacht werden muss? Schließlich ist man dort für Organisationen zuständig, deren Mitglieder die demokratische Grundordnung der BRD nicht anerkennen oder ihr andere Prinzipien entgegenhalten.

Katharina Borchert ist Chefredakteurin des Internetportals DerWesten.de