Die Entscheidung des Bundestages, die Planung von Kindertagesstätten und Spielplätzen in reinen Wohngebieten deutlich zu erleichtern, stößt auf große Zustimmung bei Kinderschutz und Kinderhilfswerk, aber auch bei Haus & Grund

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, begrüßt die Entscheidung des Bundestags. Er weist darauf hin, dass in den Lärmschutzgesetzgebungen Kinderlärm bislang auf einer Stufe mit Industrielärm stehe. „Es ist sehr verdienstvoll, dies zu ändern”, so Hilgers im Gespräch mit der WAZ.

Allerdings hegt er Zweifel, ob dies ausreicht. Denn in Bebauungsplanverfahren müsse stets eine gerechte Güterabwägung geschehen. Und in diesem Prozess behalte das Recht des Eigentums, weil es Bestandteil des Grundgesetzes ist, immer die Oberhand, weil Kinder bislang keine allgemeinen Grundrechte haben. Hilgers: „Deshalb fordern wir schon lange, dass Kinderrechte, ähnlich wie in der UN-Kinderrechtskonvention, ins Grundgesetz aufgenommen werden.”

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Entscheidung ausdrücklich. „Die Aufgabe des Gesetzgebers ist liegt, darin klar zu stellen, dass Kinderlärm nie unzumutbar ist”, so Holger Hofmann, Spielraumexperte beim Kinderhilfswerk. Normales Toben, Schreien und Lachen dürfe überhaupt nicht Bestandteil von Lärmschutzverordnungen sein. Zwar habe es in der Vergangenheit immer wieder kinderfreundliche Gerichtsurteile gegeben, dennoch gebe es genug Lücken, damit Nachbarn doch ihre Ruhe juristisch durchsetzen.

Wichtig sei es, die Gesetzeslücke in der Baunutzungsverordnung zu schließen. „Wo sollen denn Kindertagesstätten oder Spielplätze sein, wenn nicht in reinen Wohngebieten?” Hofmann verweist zudem auf die Tatsache, dass Seniorenheime sehr wohl in reinen Wohngebieten liegen dürfen. Die Entscheidung des Bundestages sei dringend notwendig. „Es wäre doch widersinnig, den Ausbau der Kindertagespflege voran zu treiben und dann nicht die Grundlagen dafür zu schaffen.”

Auch Andreas Stücke, Generalsekretär des Bundesverbands Haus & Grund, bewertet die Entscheidung als „Schritt in die richtige Richtung”. Die Gesellschaft habe die Pflicht, sich mit Kinderlärm anders zu arrangieren als mit anderem Lärm. „Kinderlärm ist Musik der Zukunft.”

Allerdings seien Planer, Betreiber und Personal der Kitas in der Pflicht, die gegenseitige Rücksichtnahme zu verfolgen - nicht die Kinder selbst.