Berlin. Die Regierung beschließt neue Informationspflichten für Unternehmen und Wohlhabende, die ihr Geld im Ausland anlegen.

Steuerflüchtlinge müssen sich künftig warm anziehen. Die Geldanlage in Steueroasen wird künftig stärker kontrolliert. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.

Alljährlich geht dem Fiskus ein hoher Milliardenbetrag verloren, weil an den Finanzämtern vorbei Geld in Ländern angelegt wird, die mit den deutschen Steuerverwaltungen nicht zusammenarbeiten. Diese Steueroasen, darunter befinden sich die Schweiz und Österreich, sollen schon länger zur Kooperation mit den hiesigen Ämtern gezwungen werden. Zwar haben die meisten Staaten ihren Willen zur besseren Kooperation bekundet, doch hapert es noch an der Umsetzung. Das Bundesfinanzministerium verdonnert nun Unternehmen und Privatleute zu verstärkten Informationspflichten, wenn sie Geld im Ausland angelegt haben oder Geschäftsbeziehungen in die umstrittenen Länder pflegen.

Je weniger kooperativ sich die Länder zeigen, desto mehr Informationen fordert der Staat vom Steuerzahler in Deutschland. Zu den Nachweispflichten gehören Angaben zu Beteiligungen im Ausland oder die Zustimmung, dass die Hausbank dem Finanzamt Informationen über den Geldverkehr des Bürgers oder der Firma geben darf. Außerdem darf das Finanzamt eine eidesstattliche Erklärung über die Einkünfte verlangen. Erweisen sich die Angaben als falsch, drohen Sanktionen. Meineid wird als Straftat verfolgt. Werden Auskünfte verweigert, werden zum Beispiel die Steuervorteile von Dividenden gestrichen.

Gesetz tritt nicht sofort in Kraft

Das Gesetz wird noch vor der Sommerpause verabschiedet. Es tritt allerdings nicht sofort in Kraft. Erst wenn einzelne Länder die Zusammenarbeit mit Deutschland verweigern, wird per Rechtsverordnung der Druck erhöht.

Auch wohlhabende Privatleute müssen sich auf verschärfte Kontrollen einstellen. Bei einem Jahreseinkommen von mehr als 500 000 Euro schauen die Finanzämter künftig genauer hin und schicken häufiger mal einen Prüfer vorbei. Diese Außenprüfungen ergäben regelmäßig hohe Nachzahlungen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Damit dies auch gelingt, müssen die Bestverdiener ihre Unterlagen künftig sechs Jahre lang aufbewahren.

Aufpassen müssen auch Steuerhinterzieher, die mit Schwarzgeld ins Ausland unterwegs sind. Die Zollbehörden suchen jetzt schon nach Bargeld bei Grenzgängern, doch dienen die Kontrollen dem Kampf gegen Geldwäsche. Verdachtsmomente auf die Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben melden die Beamten nicht weiter. Das wird nun geändert.

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