Nun also haben wir es Schwarz auf Weiß: Bei der Gesetzgebung, die eigentlich dem Staat vorbehalten sein soll, kaufen Ministerien immer öfter mit Steuergeldern kompetente Gastarbeiter ein.

Nun also haben wir es Schwarz auf Weiß: Bei der Gesetzgebung, die eigentlich dem Staat vorbehalten sein soll, kaufen Ministerien immer öfter mit Steuergeldern kompetente Gastarbeiter ein. An 60 Gesetzen und Verordnungen haben in den vergangenen Jahren externe Berater mitgeschrieben, zu Honorarsätzen von 15 000 bis 1,8 Millionen Euro. Weiß man wirklich, wofür bezahlt wurde?

Wer Gesetze macht, braucht Sachverstand. „Wasserdicht” müssen sie sein, aus juristischer und fachlicher Sicht. Genau dafür aber werden aus Steuergeldern tausende Top-Kräfte in den Ministerien bezahlt. Wenn jedoch extern Gehirnschmalz bemüht wird, sollten Ministerien öffentlich Rechenschaft ablegen müssen: Warum wurde diese Leistung nicht selbst erbracht?

Das Problem sind nicht die externen Berater, es ist die mögliche Kollision von Interessen. Gerade in einem Gesetzgebungsverfahren darf es keine Grauzonen geben. Eine Großkanzlei, die insbesondere die Anliegen von Finanzinstituten vertritt, kann nicht ein Gesetz zur Rettung maroder Banken verfassen. Das widerspricht dem Grundsatz der Demokratie. Die Macht geht vom Volk aus, und die Gesetze schreibt es selbst.