Berlin. Der Bund hat schärfere Regeln beschlossen, um die Bürger vor Telefonwerbung zu schützen. Bei unerlaubten Reklameanrufen drohen den Firmen hohe Bußgelder. Zudem können Verträge leichter gekündigt werden, die am Telefon zustande gekommen sind.

Der Bundestag hat schärfere Regelungen gegen unerlaubte Telefonanrufe erlassen. Am Hörer abgeschlossene Verträge können leichter wieder gekündigt werden und illegale Anrufer müssen mit höheren Bußgeldern rechnen.

Für unerlaubte Telefonwerbung sieht das Gesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro dafür vor. Zulässig sind Reklameanrufe nur, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis erklärt hat. Verboten wird den Call Centern, ihre Telefonnummer geheim zu halten. Künftig wird das Unterdrücken von Rufnummern bis zu 10.000 Euro Strafe kosten.

Bei telefonischen Geschäften besonders oft aufgefallener Branchen erleichtert die Bundesregierung die Kündigung echter oder vorgetäuschter Verträge. Künftig können auch Zeitschriftenabos oder Lotterieverträge widerrufen werden. Das war bisher nicht möglich.

Es wird Unternehmen zudem erschwert, Verbraucher mit untergeschobenen Verträgen über den Tisch zu ziehen. Insbesondere im Internet haben Geschäftemacher bisher Konsumenten in Abofallen gelockt oder ihnen anderweitige Dienstleistungen untergejubelt. Denn wenn die Leistung erst einmal erbracht wurde, konnte der Kunde nicht mehr widerrufen und musste zahlen. Künftig dürfen Verbraucher Verträge widerrufen, wenn sie nicht schriftlich über das Widerrufsrecht informiert worden sind.