Ein 16-jähriger muslimischer Schüler hat es geschafft, eine bundesweite Debatte über Gebetsräume in den Schulen auszulösen.
Das zeigt einmal mehr: Wenn es um Religion geht, und vor allem um den Islam, dann geht es immer auch um Emotionen, um tiefe Ängste und um Ideologie.
Doch das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts sollte mit Nüchternheit bewertet werden. Sicherlich muss eine staatliche Schule religiöse Neutralität strikt wahren. Das heißt, Muslime müssen keine Kreuze im Klassenzimmer ertragen. Genauso wenig dürfen muslimische Schüler einen eigenen Gebetsraum für sich beanspruchen. Nur: Das hat das Gericht auch nicht verlangt. Wer jetzt davon redet, Schulen müssten Turnhallen umwidmen, redet über eigene Albträume, nicht über den Richterspruch.
Religionsfreiheit bedeutet, dass kein Schüler daran gehindert werden darf, seinen religiösen Pflichten nachzukommen. Das hat das Urteil bestätigt. Nicht mehr und nicht weniger.
Hier, nur hier liegt das Problem. Das Urteil hat eine Wirkung. Die besagt: Hier grenzt sich jemand demonstrativ von anderen ab. Integrationspolitisch ein falsches Signal.