Zahlreiche Internetseiten locken mit dubiosen Angeboten, die in der Abo-Falle enden. Verbraucherschützer raten, die Verträge anzufechten.

Bei Herrn Mayer klingelt das Telefon. Eine Bandstimme quäkt durch den Hörer, sein Nachbar habe eine Nachricht auf einer Internetseite hinterlegt und diktiert eine Code-Nummer. Gespannt tippt Herr Mayer auf der Seite nachbarschaftspost.com die Zahlen samt Festnetznummer, Name, Adresse und E-Mail ein. Die Nachbar-Nachricht sucht Herr Mayer vergebens. Stattdessen hat er sich ein Abo für neun Euro im Monat eingehandelt. Binnen zwei Jahren soll er 216 Euro berappen.

Gebühren stehen im Kleingedruckten

Teures Abo statt netter Nachricht: nachbarschaftspost.com
Teures Abo statt netter Nachricht: nachbarschaftspost.com © WAZ

Die Seite nachbarschaftspost.com, vor der die Verbraucherzentrale NRW im April gewarnt hat, ist kein Einzelfall. Immer mehr dubiose Webseiten locken mit vermeintlichen Angeboten, bei denen sich die Nutzer anmelden müssen. Nach Schätzungen von Thomas Bradler, dem Juristen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, liegt die Zahl der Seiten, die mit Online-Nepp abkassieren, im dreistelligen Bereich. Der Knackpunkt: Gebühren stehen versteckt im Kleingedruckten. Dass der Nutzer – wie hier der fiktive Herr Mayer – in die Abo-Falle getappt ist, dämmert ihm erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert.

120 Euro im Schnitt

120 Euro sollten die Online-Gehörnten im Schnitt bezahlen, wie die Umfrage der Verbraucherzentralen „Abzocke im Internet” ergeben hat. In 56 Prozent der Fälle schickten die Firmen Mahnungen und drohten mit Klage, etwa ein Drittel schaltete gar ein Inkasso-Unternehmen ein.

Dem juristischen Muskelspiel zum Trotz raten die Verbraucherzentralen, keinen Cent zu bezahlen. „Die Betroffenen sollten den Vertrag widerrufen”, sagt Helga Zander-Hayat von der Verbraucherzentrale NRW. Denn: „Oft wird nicht genug hingewiesen, dass durch die Nutzung einer Seite eine kostenpflichtige Mitgliedschaft entsteht”, sagt sie weiter und spricht von „arglistiger Täuschung”.

Geht ein Minderjähriger in die Abo-Falle, ist für Zander-Hayat die Rechtslage ohnehin klar: Ein Kind dürfe ohne Einwilligung der Eltern keinen Kontrakt abschließen. Daher sollten die Eltern in einem Schreiben an die entsprechende Firma ihre Genehmigung verweigern. Damit sei der Vertrag automatisch hinfällig. Entsprechende Formulare, so Zander-Hayat, gebe es bei der Verbraucherzentrale.

Gewinnspiele als Köder

Wer aufpasst, kann Neppseiten im Internet leicht erkennen: Viele der Firmen, die meist im Ausland sitzen, locken mit Gewinnspiel und tollen Preisen, sie geben aber von ihrem eigentlichen Angebot kaum etwas bekannt. „Unten auf der Seite findet man meist einen großen Fließtext”, sagt Thomas Bradler. Dort sind die Gebühren versteckt. Meist liegen sie unter 100 Euro. Sei der Betrag unter dieser Schmerzgrenze, dann würden viele Genappte zähneknirschend bezahlen anstatt sich zu wehren, beschreibt Bradler das Kalkül dubioser Anbieter.