Berlin. Immer mehr Menschen bezahlen mit EC- oder Kreditkarten. Doch immer häufiger kommt es auch zum Missbrauch der Plastikkarten. Verbraucher sollten einige Dinge wissen, um gegen Verlust oder Diebstahl der Karte gewappnet zu sein und um im Ernstfall richtig zu reagieren.

Verhalten am Geldautomaten: Wer Geld abhebt, sollte genau darauf achten, dass niemand die Geheimzahl sehen kann. Das Eingabefeld sollte mit der Hand abgedeckt werden. Der Geldautomat sollte vorher immer einmal kurz kontrolliert werden, ob keine Auffälligkeiten zu sehen sind. So wird verhindert, dem sogenannten Skimming zum Opfer zu fallen, bei dem Gauner die Geheimnummer mit einem Aufsatz, einer Beschichtung oder einer Minikamera abzugreifen versuchen.

Verlust oder Diebstahl: Wenn der Diebstahl oder Verlust auffällt, muss die Karte so schnell wie möglich gesperrt werden. Während der Geschäftszeiten kann die Bank angerufen werden, rund um die Uhr sind die kostenpflichtige zentrale Sperrnummer 01805-021021 oder die gebührenfreie Nummer 116116 zu erreichen, diese aber bisher aber nur für EC-Karten, noch nicht für Kreditkarten.

Haftung: Wird die Karte so schnell wie möglich gesperrt, haftet das ausgebende Institut für etwaige Abbuchungen - mitsamt eventuell angefallener Überziehungszinsen. Auch wenn der Kartendieb mit der Karte auf Groß-Einkauf geht, muss die Bank den Verlust ausgleichen. Wer die Karte nicht sofort sperren lässt, obwohl ihm der Verlust aufgefallen ist, könnte am Schaden beteiligt werden. Für den Schaden auf seinem Konto muss auch aufkommen, wer sich grob fahrlässig verhalten hat - zum Beispiel, indem er seine Geheimzahl auf der EC- oder Kreditkarte notiert hatte.

Internet: Betrüger versuchen auch, im Internet an Kreditkarten-Daten zu kommen. Seriöse Online-Shops sind erkennbar am Impressum mit kompletter Anschrift und klaren Geschäftsbedingungen. Kreditkarten-Nummern sollten zudem nur bei einer sicheren Internetverbindung eingegeben werden, die über die Zeichenfolge „https://” in der Adresszeile und ein kleines Schloss-Symbol zu erkennen ist. Sicherer ist, wenn bei Zahlung neben Kartennummer und Ablaufdatum auch die dreistellige Prüfnummer auf der Kartenrückseite verlangt wird. Mit Kreditkarte sollte nur vom eigenen Computer zu Hause bezahlt werden. (afp)