Berlin. Beim Einkauf im Supermarkt lauern allerlei Fallen auf die Kunden. Gerne gibt es wenig Inhalt - in riesiger Aufmachung. Nur wer die Tricks der Hersteller und Händler kennt und genau hinschaut, wieviel er tatsächlich einkauft, spart Geld und Ärger.
Immer wieder versuchen Hersteller, die Verbraucher mit Mogelpackungen hinters Licht zu führen. Die Füllmengenzwerge kommen in üppigen Verpackungen daher, bergen aber nur winzige Mengen Inhalt. Derzeit macht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Babykost HA1 von Hipp aufmerksam. „Es gab Beschwerden von jungen Eltern”, sagt Sprecherin Evelyn Kessler, „die waren richtig sauer.”
Der Grund zur Aufregung ist berechtigt: Die neue Verpackung wiegt 100 Gramm weniger, ist aber voluminöser verpackt als die bislang angebotenen 600 Gramm. Zwar ist die Füllmenge auf der Säuglingsnahrung korrekt angegeben, dennoch suggeriert die Packung mehr Inhalt und verschleiert so eine Preissteigerung von 20 Prozent.
Achtung bei „Sparpack”
Auch beim Kauf von großen Familienpackungen sollte genau hingesehen werden. Denn auch wenn die Produkte mit „XXL Sparpack”, „Aktion” oder „Vorratspackung” werben, bedeutet das nicht, dass sie automatisch billiger sind als die kleineren Tüten und Schachteln. Vor allem bei Süßigkeiten wird in deutschen Supermärkten gerne getrickst, fand die Universität Hohenheim in einer Studie heraus.
Um am Ende nicht draufzuzahlen, sollten Verbraucher daher die Preise vergleichen. Das geht am einfachsten mit einem Blick auf die Grundpreisangabe im Kleingedruckten am Regal oder im Werbeprospekt. Sie gibt den Preis der Ware pro Kilo, Liter, Gramm oder Milliliter an.
Vorsicht bei Versprechen
Farbenfroh schillernde Werbebotschaften wie „plus 25 Gramm extra” oder „30 Prozent mehr Inhalt” auf Chipstüten und Co. lassen in den Konsumenten ebenfalls Hoffnungen auf kräftige Einsparungen aufkommen. Doch auch hier verbirgt sich hinter manch einem vermeintlichen Schnäppchen eine teuere Wahl. Der Verbraucherzentrale Hamburg fielen zuletzt Vorratspackungen von Snickers-Schokoriegeln negativ auf. Die 6er-Packung warb mit „+1 gratis”, doch ein Vergleich mit der bisherigen 5er-Packung zeigte, dass die Riegel nun anstatt der ursprünglich 60 Gramm nur noch 50 Gramm wogen. Am Gesamtgewicht von 300 Gramm ändert sich also nichts, nur der Preis geht mit der neuen Verpackung in die Höhe.
Ein Preisvergleich bei Produkten mit neuem Design oder neuer Packungsgröße ist nur schwer möglich, denn die alten Waren sind meist längst nicht mehr im Sortiment. Nur bei Produkten, die regelmäßig im Einkaufswagen landen, wie zum Beispiel dem Lieblingsbrotaufstrich, dessen Preis die meisten Kunden kennen, lässt sich kaum jemand hinters Licht führen.
Auch die Herkunft ihrer Erzeugnisse, vertuschen manche Produzenten durch ausgeklügelte Werbeslogans. In letzter Zeit tragen Produkte immer häufiger Aufschriften wie „original” oder „regionale Herkunft”. Für bewusste Verbraucher ist der Ursprung der Waren durchaus ein Kaufkriterium und Anlass, für die Unterstützung der Region auch ein paar Cent oder Euro mehr auszugeben. Ob es sich tatsächlich um Honig, Saft oder Marmelade aus regionalem Ursprung handelt, ist in einigen Fällen jedoch nur sehr schwer oder gar nicht zu erkennen.
Nachwiegen
An Frischetheken und Marktständen zahlen Kunden oft zuviel, zum Beispiel wenn das Verpackungspapier beim Abwiegen nicht abgezogen wird oder die Waage falsch eingestellt ist. Auch bei frisch abgepackten Waren im Supermarkt besteht die Gefahr, dass Kunststoffschalen und Folien einfach nicht mit berücksichtigt wurden. „Konsumenten sollen aufpassen, dass das Verpackungsgewicht, beim Wiegen abgezogen wird”, empfiehlt Günther Volk, Direktor des Meß- und Eichwesens Bayern.
Zu Kontrollzwecken könnten auch die Waagen in den Obstabteilungen genutzt werden. Unregelmäßigkeiten können Konsumenten dem zuständigen Eichamt melden. Die Ämter sind verpflichtet Beschwerden nachzugehen.
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