Düsseldorf. Vor einigen Monaten machten die Überwachungsskandale bei Bahn und Telekom Schlagzeilen. Nun hat Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) einen Entwurf für eine neues "Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis" vorgestellt. Unter anderem möchte er den Mailverkehr besser schützen.

Ein Aufschrei ging durch die Republik, als die Öffentlichkeit vor einigen Monaten erfuhr, dass Konzerne wie die Bahn oder Lidl ihre eigenen Mitarbeiter mehr oder weniger systematisch bespitzelt hatten. Es folgte der übliche Reflex: der Ruf nach scharfen Gesetzen. Lang ist's her, die Welle der Empörung ist deutlich abgeebbt.

"Scharfe Handlungsmöglichkeiten"

Aber jetzt gibt es tatsächlich einen ersten, konkreten Fortschritt zu vermelden: Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat am Donnerstag seinen 51-seitigen Entwurf für ein „Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis” vorgestellt. „Ich bin es leid”, betonte der Sozialdemokrat. „Mit der Überschriften-Politik anderer Parteien”, giftete er in Richtung Union, „kommen wir nicht weiter. Wir brauchen scharfe Handlungsmöglichkeiten.”

Scholz schlägt folgende Eckpunkte vor, die für alle Firmen gelten sollen:

  1. Bei einem Einstellungsgespräch dürften Fragen nach der Religion, der sexuellen Orientierung oder nach Mitgliedschaften nur gestellt werden, wenn dies im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht. Fragen nach dem Gesundheitszustand eines Mitarbeiters sollten ebenso untersagt werden wie die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen.
  2. Die Videoüberwachung, den Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten will Scholz an konkrete Voraussetzungen knüpfen – die Videoüberwachung von Beschäftigten etwa in Umkleidekabinen soll verboten werden. Ausnahme: die begründete Annahme einer Straftat.
  3. Sofern den Beschäftigten auch die private Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz erlaubt ist, dürfte der Inhalt dieser Daten nicht genutzt werden.
  4. Beschäftigte, deren Daten unzulässig erhoben wurden, sollen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Ob der Vorschlag Realität wird, steht in den Sternen – keiner weiß, ob und wie sich die am 27. September zu wählende Bundesregierung des Themas annehmen wird. Der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar lobt den Scholz-Vorstoß, weil damit endlich ein konkreter Vorschlag vorliege. Er habe das Potenzial, „eine befriedende Wirkung zu entfalten”.