Flensburg. Kapitänleutnant Asmus Jepsen schickte seine Untergebenen kurz vor Kriegsende nach Hause. Eine “Straftat“, für die er mit dem Leben bezahlte.
Asmus Jepsen wird am 4. Mai in seinem Haus im Kreis Flensburg verhaftet. Ein deutsches Kriegsgericht verurteilt den Kapitänleutnant am 5. Mai wegen Fahnenflucht zum Tode. Er wird am 6. Mai in Mürwick erschossen.
Im norddeutschen Mürwick? Die deutschen Soldaten, die die Todesschüsse abgeben, haben in dieser Region am 6. Mai schon vor mehr als 24 Stunden die Kampfhandlungen eingestellt. Die „Straftat“ des Offiziers Jepsen war es, kurz vor Toresschluss seine Untergebenen nach Hause zu schicken und selbst nach Hause zu gehen.
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Das Todesurteil gegen Jepsen ist kein Einzelfall. Das Nazi-Regime hat zwischen Januar und Mai 1945 massenweise Menschen exekutieren lassen – wegen Fahnenflucht oder Wehrkraftzersetzung. Opfer waren Zivilisten oder Soldaten, die nicht mehr weitermachen wollten. Mindestens 8000 Menschen sind diesem Vorgehen zum Opfer gefallen. Bundesdeutsche Gerichte haben später von Endphaseverbrechen gesprochen. 1954 wurden viele Täter amnestiert.