Berlin. 25.000 Euro Schmerzensgeld will die Lufthansa den Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes zahlen. Die lehnen das Angebot zornig als unangemessen ab.
Hinterbliebene der Germanwings-Katastrophe haben das Schmerzensgeld-Angebot der Lufthansa als "unangemessen" abgelehnt. Die Angehörigen seien zornig über das Verhalten der Airline, teilte Rechtsanwalt Elmar Giemulla am Samstag in Berlin mit. Das angebotene Schmerzensgeld sei mit pauschal 25.000 Euro "zu wenig", sagte er und forderte mindestens 100.000 Euro für jedes Opfer.
Giemulla vertritt nach eigenen Angaben 36 Familien. In seinem Brief an die Anwälte der Lufthansa begründet er, warum er eine "sechsstellige Zahl im unteren Bereich" als "ererbtes Schmerzensgeld" für die Opfer für angemessen hält. Bemessungsgrundlage dafür müsse die Zeit sein, in der die Insassen des Flugzeuges Todesängste ausstanden.
Giemulla bezieht sich auf die offiziellen Untersuchungen zur Katastrophe und geht davon aus, dass die Passagiere von Flug 4U9525 mindestens sechseinhalb Minuten lang mitbekommen haben müssen, was sich am und im Cockpit abspielte. Spätestens mit dem Moment, in dem der Pilot erfolglos versuchte, ins Cockpit zurückzukommen, hätten alle Passagiere bemerkt, "dass sie sich in einer ausweglosen Situation befanden, die sie Sekunde für Sekunde ihrem unausweichlichen Tod näherbrachte". Es sei nicht leicht zu entscheiden, wie eine "derart lange und verzweifelte Todesangst angemessen zu entschädigen ist", räumt der Anwalt der Hinterbliebene ein. Aber: sicher "nicht mit 25.000 Euro!"
Kreis der Angehörigen weiter fassen
Auch das Angebot der Lufthansa, nächsten Angehörigen wie Eltern, Kindern oder Lebenspartnern ohne weitere Prüfung jeweils ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu zahlen, nannte der Anwalt unangemessen. Die Gruppe sei zu klein gefasst, zudem müsse der Betrag auch hier "im unteren sechsstelligen Bereich liegen", schrieb er in seinem Brief.
Trauerfeier für Absturz-Opfer
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Die Katastrophe und die damit verbundenen Umstände seien "mit einem 'normalen Unfall' nicht annähernd vergleichbar", argumentiert der Jurist. Er schreibt weiter: "Die Hinterbliebenen konnten wegen des Zustandes der Verstorbenen nicht von ihnen Abschied nehmen. Sie haben keine Toten, sondern im wörtlichen Sinne 'sterbliche Überreste' beerdigt."
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