Essen. Wer wegen der A40-Sperrung zu spät zur Arbeit kommt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Der absehbare Stau gilt nicht als Entschuldigung gegenüber dem Arbeitgeber. Besser ist: Vorher mit dem Chef sprechen. Wer durch die Baustelle einen Umweg fahren muss, kann dank der Pendlerpauschale Steuern sparen.
Wenn in gut zweieinhalb Wochen die A40 in Essen gesperrt wird, müssen viele Arbeitnehmer früher aufstehen. Arbeitsrechtler warnen davor, die Sperrung oder den resultierenden Stau als Entschuldigung für eine Verspätung gegenüber dem Arbeitgeber zu verwenden. Denn die seit Monaten geplante Sperrung ist für Arbeitnehmer absehbar, deshalb müssen sie dafür sorgen, dass sie trotzdem pünktlich zur Arbeit kommen. "Sonst droht eine Abmahnung vom Chef und ein Lohnabzug", sagt die Bochumer Rechtsanwältin Kathrin Schöler. Wäre der Stau nicht absehbar könnten Arbeitgeber zwar auch den Lohn für die versäumte Arbeitszeit einbehalten, eine Abmahnung wäre aber unzulässig.
Schon die erste Verspätung kann eine Abmahnung auslösen, sagt die Expertin. Wie oft ein Arbeitnehmer abgemahnt werden muss, bevor ihm gekündigt werden kann, hängt laut Schöler aber vom Einzelfall ab: Wie lange ist der Kollege schon im Unternehmen? Hat er sich sonst schon irgendwelche Pannen geleistet? Und nicht zuletzt: Welcher Schaden entsteht dem Unternehmen durch die Verspätung des Arbeitnehmers?
Wer im A40-Stau steht, muss seinen Chef anrufen
Schöler räumt auch mit einem weit verbreiteten Missverständnis auf: "Eine Abmahnung muss keineswegs schriftlich ausgesprochen werden." Auch im Gespräch könne der Chef einen Mitarbeiter wirksam abmahnen. Allerdings sei es vor Gericht meist schwierig nachzuweisen, dass diese Abmahnungen rechtskräftig ausgesprochen wurden.
Arbeitnehmer, die im Stau stehen und absehen können, dass sie es nicht pünktlich zur Arbeit schaffen, müssen ihren Chef umgehend informieren. Das gehöre zu den Pflichten des Arbeitnehmers, sagt Schöler.
Wer wegen der A40-Sperrung auf eine flexiblere Arbeitszeitregelung hofft, ist auch das Wohlwollen seines Chefs angewiesen. "Einen Anspruch auf flexible Arbeitszeiten hat ein Arbeitnehmer nicht", sagt Schöler - es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag geregelt. Sie rät Arbeitnehmern zeitig das Gespräch mit ihrem Chef zu suchen. Mit einfachen Zusatzvereinbarungen könnte man von Gleitzeit bis zu Home-Office-Modellen alles regeln. Allerdings sollte auch das schriftlich festgehalten werden, um nachträglichen Ärger zu vermeiden.
Wer die A40 umfahren muss, kann bei der Pendlerpauschale profitieren
Pendler können von der A40-Sperrung steuerlich profitieren: Wer durch die Sperrung der Autobahn in Essen einen längeren Arbeitsweg hat, kann das über die Entfernungspauschale, häufig auch Pendlerpauschale genannt, steuerlich geltend machen: "Der Arbeitnehmer bekommt die Pauschale für den verkehrsgünstigsten Weg", sagt der Duisburger Steuerrechts-Anwalt Berthold Franken. So hat es der Bundesfinanzhof im November 2011 entschieden.
Ein Beispiel, das für viele zutreffen dürfte: Wer der Umleitungsempfehlung durch Essen folgt, dessen Arbeitsweg verlängert sich um etwa einen Kilometer. Pro Kilometer Arbeitsweg subventioniert der Staat Pendler mit 30 Cent (der Rückweg wird nicht gezählt). Gerechnet auf drei Monate (bei 20 Arbeitstagen pro Monat) bedeutet das einen Betrag von rund 18 Euro, um den sich die Einkommensteuer reduziert.
Auch der "große Umweg" über A52 und A3 kann von der Steuer abgesetzt werden
Wer von Dortmund nach Duisburg pendelt und die "große Umleitung" über die A52 und die A3 nimmt, der fährt rund elf Kilometer mehr. Sollte die Essener Innenstadt während der A40-Sperrung chronisch verstopft sein, wäre dieser Umweg aus steuerlicher Sicht der verkehrsgünstigste: Dann wäre sogar eine Steuerersparnis von rund 200 Euro drin.
Wirklich gewinnen dürfte allerdings kaum ein Pendler bei dieser Rechnung: Die Mehrkosten für Benzin und Verschleiß fressen in den meisten Fällen den Steuervorteil schnell wieder auf.