Witten. Wenn man die Ferien in der Türkei oder außerhalb der EU verbringt, hat das Folgen. Wittener Firmen reagieren teils mit strengen Vorschriften.

Die durch Reiserückkehrer steigenden Corona-Infektionszahlen dürften vielen Firmenchefs Bauchschmerzen bereiten. Wie gehen Wittener Unternehmen mit Mitarbeitern um, die aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren?

Die meisten Wittener Unternehmen verfahren ähnlich, nach den gesetzlichen Vorgaben: Nach dem Urlaub in einem der Länder, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet einstuft, geht es an den Arbeitsplatz nur nach Vorlage eines negativem Coronatests zurück. Alternativ verbringt der Mitarbeiter zwei weitere Urlaubswochen in heimischer Quarantäne. In fast allen Firmen wurde darauf hingewiesen: Wer wissentlich in ein Risikogebiet fährt und sich dort ansteckt, fällt aus der Lohnfortzahlung während der Krankschreibung.

Wittener Mitarbeiter besuchen ihre Familien im Ausland

Dort hat man die Mitarbeiter explizit vor Reisen in Risikogebiete – also fast alle Länder außerhalb der EU - gewarnt. Die Vorgesetzten haben zudem eine Handreichung erhalten, wie sie mit Verdachtsfällen umgehen sollen. Und: Alle zwei, drei Tage werden neue Listen verschickt, die die Risikogebiete auflisten. „Auch wir haben Mitarbeiter, die ihre Wurzeln in Ländern haben, die nun als Risikogebiet gelten und die dort gerade ihre Familien besuchen“, so Stadtsprecherin Astrid Raith. Mit Blick auf Nordspanien sagt sie: „Mitunter fährt man ja in Urlaub, ohne zu wissen, dass man aus einem Risikogebiet zurückkehrt.“

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Eine solche Warnung wollte man bei Ruhrpumpen in Annen, einem international tätigen Unternehmen mit Angestellten aus verschiedenen Herkunftsländern, nicht aussprechen: „Wir wollen unseren Mitarbeitern nicht aufoktroyieren, in welches Land sie reisen dürfen und in welches nicht. Insbesondere weil wir diverse Mitarbeiter haben, die ihre Ferien allein schon aus familiären Gründen im Ausland verbringen wollen“, sagt Personalchef Tobias Piechura. Wer trotzdem fuhr, wurde gebeten, generell eine zweiwöchige Quarantänezeit nach Reiseende in die Urlaubsplanung mitaufzunehmen.

Urlaubsrückkehrer müssen Maske tragen und Tagebuch führen

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Besonders heikel ist der Umgang mit Reiserückkehrern in Gesundheitsberufen. Die St. Elisabethgruppe, zu der das Wittener Marien-Hospital zählt, macht Rückkehrern aus Risikogebieten strenge Vorschriften: Der Dienst darf nur angetreten werden darf, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Auch danach erfolgen je nach Datum der Reiserückkehr in regelmäßigen Abständen weitere Abstriche, so dass die Inkubationszeit von 14 Tagen abgedeckt ist. Als zusätzliche Schutzmaßnahme müssen diese Mitarbeiter für 14 Tage mit einer FFP-2-Maske arbeiten und ein Symptomtagebuch führen.

Reiserückkehrer - die rechtliche Grundlage

Dürfen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer fragen, wo sie ihren Urlaub verbracht haben? Ja, es gibt ein Fragerecht zum Vorliegen einer pandemischen Erkrankung oder einschlägiger Symptome. Firmenchefs benötigen dies auch, um den eigenen Schutzpflichten entsprechen zu können.

Aber: Eine Speicherung der Angaben ist unzulässig. Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Arbeitnehmer auch keine Test anordnen, um zu ermitteln ob dieser mit Corona infiziert ist. Besteht aber ein akuter Verdacht einer Infektion, können Arbeitgeber vom Arbeitnehmer grundsätzlich verlangen, sich bei einem Arzt untersuchen zu lassen und zwei Wochen zu Hause zu bleiben Diese zweiwöchige freiwillige Quarantäne entspricht den Empfehlungen der Bundesregierung.

Bei der Caritas in Witten wurden alle Mitglieder angeschrieben mit der Bitte, sich vor Reiseantritt in die Türkei oder ein Land außerhalb der EU zu melden. „Wir haben 140 Mitarbeiter und bisher hat sich niemand gemeldet“, sagt Caritas-Vorstand Hartmut Claes. Offenbar hätten sich auch die türkischstämmigen Mitarbeiterinnen dazu entschieden, nicht zu verreisen.