Witten. . Eine kuriose Geschichte: Eine 28-jährige Frisörin aus Witten färbte einem Hund den Schwanz in Pink und war danach den Job los. Der Grund: Das Tier soll eine Wand „gestrichen“ haben. Die “Hundefrisörin“ klagte vor dem Bochumer Arbeitsgericht - und am Ende landete sie einen Erfolg.
Ungewöhnliche Kundenwünsche kennen sie ja beim Damen- und Herren-Frisörsalon „Level 5“ in der Breddestraße. Aber ein pinker Schwanz? Für einen Pudel? Eine Mitarbeiterin (28) griff letzten Oktober zur Farbe, färbte die wedelnde Rute – und bekam die Kündigung. Die "Hundefrisörin" klagte nun vor dem Bochumer Arbeitsgericht um ein Monatsgehalt. Am Ende landete sie einen Erfolg.
Den nicht alltäglichen Kunden hätte die Betriebsleiterin ja vielleicht noch durchgehen lassen, obwohl es im Salon für Vierbeiner „Betreten verboten!“ heißt. Doch der Pudel (manche Zeugen wollen einen weißen Husky gesehen haben) hatte sich wohl so sehr über seine Frisur gefreut, dass er unvorsichtig mit seinem Schwanz wedelte. Plötzlich war die Wand in Schwanzreichweite nicht mehr weiß, sondern pink und die Chefin blass: Den Schaden fürs Tapezieren beziffert sie auf über 1000 Euro.
Stirnrunzeln beim Richter
„Die Flecken ziehen sich über die ganze Wand“, so die 46-Jährige. Angeblich einen Meter hoch. Stirnrunzeln bei Richter Dr. Sascha Dewender. „Ich dachte, das war ein Pudel.“ Schweigen. „Vielleicht ja ein Königspudel.“ Kontrolle unmöglich: Der „Übeltäter“ erschien vor Gericht nicht.
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Ob Groß- oder Zwergpudel: Das Malheur war da. Die Frisörin, die einem anderen Bello mal einen „indischen Punkt“ aufgepinselt haben soll, gesteht: „Das mit dem Hund war falsch.“ Dass er der Wand den Anstrich gab, glaubt sie aber nicht. „Den Schwanz habe ich sofort sauber gemacht, da konnte nix passieren.“ Und wenn schon: Der Salon habe ohnehin frische Farbe gebraucht, meinte die Frisörin. Sorgte vielleicht die Pudelbesitzerin, die sich auch die Haare färben ließ, für die Wand in Pink? Manfred Brüninghaus, Anwalt der Betriebsleiterin, bemerkte spitz: „Dass sie mit den Haaren wedelte, können wir ausschließen.“
Rauswurf war nicht gerechtfertigt
Wer auch der Übeltäter war: Die Chefin reagierte sofort, setzte ihre Mitarbeiterin für die Hundeaktion vor die Tür – fristlos. Das Arbeitsgericht entschied: Der sofortige Rauswurf war nicht gerechtfertigt, die 28-Jährige hätte auch im November beschäftigt werden müssen. Grund ist eine einmonatige Kündigungsfrist für Kleinbetriebe. Die Betriebsleiterin muss ihrer Ex-Frisörin das Novembergehalt von 1300 Euro zahlen, will aber weiter kämpfen. „Ich will die Kosten fürs Tapezieren ersetzt bekommen.“