Das Einfärben des Pudels verstieß wohl gegen Hygienevorschriften. Den Zutritt zum Salon verbietet einem Hund zwar kein Gesetz. Bei einer Behandlung aber, so Richter Dewender, könnten leicht Läuse ins Spiel kommen.

Weitere Vorwürfe: Die „Hundefrisörin“ soll auch Arbeitszeit geschwänzt haben, was aus 94 SMS an eine Kollegin hervorgeht. Zudem räumte sie den Griff in die Kaffeekasse ein. „Ich brauchte Geld für eine Überweisung.“