Witten. Knast oder Freiheit - diese Entscheidung sollte Montag im Fall Daniel Ruda, dem Satanistenmörder von Witten, im Landgericht Bonn fallen. Von dem 37-Jährigen gehe keine Gefahr mehr aus, versichert sein Anwalt und stützt sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten. Die Kammer entscheidet in Kürze.
Ob der Satanistenmörder Daniel Ruda (37) vorzeitig nach elfeinhalb Jahren aus der Haft entlassen wird, steht auch nach der Anhörung vor der Großen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn am Montag noch nicht fest. Die Kammer entscheidet in Kürze.
Angehört hat sie Montagnachmittag Ruda und einen Psychiater, der ein Gutachten zu dessen Gunsten erstellt hat. Bochums Staatsanwaltschaft soll gegen die Entlassung sein und ein Zweitgutachten fordern.
15 Jahre plus Unterbringung in der Psychiatrie
Ruda hatte 2001 mir seiner damaligen Frau Manuela einen Arbeitskollegen aus Datteln mit zahlreichen Messerstichen und Hammerschlägen in seiner Wohnung in Witten getötet - angeblich auf Befehl Satans. Das damalige Urteil - für den gebürtigen Hertener 15 Jahre plus Unterbringung in der Psychiatrie wegen seiner narzisstischen Persönlichkeitsstörung- sei erst mal für die Kammer bindend, hieß es vor dem Landgericht in Bonn. Das kennt Ruda noch nicht gut, weil er lange Jahre in Bochum eingesessen hatte.
Der 37-Jährige selbst beteuerte nach Angaben seines Anwalts, er sei nicht mehr der Mensch von 2001. Allerdings hatte sich Ruda in der Vergangenheit mehrfach widersprüchlich zu seiner Täterschaft geäußert. Deshalb stellt sich für das Gericht jetzt die Frage, ob es wirklich glauben kann, dass er geheilt sein soll. Ruda selbst stelle sich ein Leben mit Arbeit und Familie vor, sagte sein Verteidiger. Er spricht vor einer schwierigen Entscheidung, vor der die Strafvollstreckungskammer stehe. Sie soll voraussichtlich in dieser oder Anfang nächster Woche fallen.