Witten. .
Durch die Betrügereien einer Ex-Mitarbeiterin des EN-Jobcenters ist ein Schaden von exakt 711 688,08 Euro entstanden. Die Frau aus Sprockhövel hatte das Geld zusammen mit Komplizen abgezweigt und in ihre private Tasche gesteckt.
Der größte Teil (694 834,32 Euro) stammt von Zuschüssen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Der Restbetrag von 16 853,76 Euro sind kommunale Mittel. Das Ministerium möchte seine Zuschüsse nun zurück haben. Der Kreistag in Schwelm genehmigte deshalb nun eine Vorlage der Verwaltung für „erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen“.
Noch ist nicht höchstrichterlich geklärt worden, ob der Träger eines Jobcenters für die Gelder haften muss, die seine Mitarbeiter in die eigene Tasche stecken. Das teilte die Kreisverwaltung mit. Entsprechende Prozesse in anderen Fällen laufen noch. Der Kreis prüfe, ob er sich einem entsprechenden Verfahren anschließe oder eine eigene Klage einreichen werde.
Bis zur endgültigen Klärung müsse die fehlende Summe allerdings „unter Vorbehalt und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ an die Bundesregierung überwiesen werden.