Hattingen. .
Die 53 Jahre alte Sprockhövelerin, die das Job-Center des EN-Kreises und damit den Steuerzahler um mindestens eine halbe Million Euro betrogen hat, ist vermutlich keine Einzeltäterin. „Wir ermitteln gegen Personen aus ihrem beruflichen und persönlichen Umfeld“, erklärte gestern der Hagener Oberstaatsanwalt Hans-Werner Münker.
Inzwischen wird auch etwas deutlicher, wie es die Sachbearbeiterin, die inzwischen in Untersuchungshaft sitzt, geschafft hat, ein solches Vermögen in die eigene Tasche zu stecken. Es ging bei den Unterschlagungen nicht um direkte Zuweisungen an die Langzeitarbeitslosen, die das Job-Center für den EN-Kreis betreut. Vielmehr hat die 53-Jährige Personen erfunden und für sie Wiedereingliederungshilfe bewilligt. Diesen Zuschuss bekommen Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen. Münker: „Es wurde also kein Arbeitsloser betrogen“. In wie vielen Fällen die 53-Jährige nach dieser Methode ihr eigenes Bankkonto aufgebessert hat, will Oberstaatsanwalt Münker wegen der laufenden Ermittlungen im Augenblick noch nicht sagen. Dasselbe gilt für die Frage, ob es inzwischen ein Geständnis von der Beschuldigten gibt. Die Betrügereien, so der Jurist, hätten in den Jahren 2009 bis 2011 stattgefunden. Es sei möglich, dass die Schadenssumme noch höher liege. Die Sprockhövelerin hat wohl einen sehr aufwendigen Lebensstil geführt. Münker will nicht ausschließen, dass auch Spiel- und Drogensucht eine Rolle gespielt haben könnten. Dafür habe man im Augenblick aber keine Hinweise“. „Ein bisschen“ an Werten habe die Staatsanwaltschaft bei der Frau sichergestellt: ein Auto, Uhren, Bargeld“. Insgesamt, so schätzen die Ermittler, handelt es sich um einen Wert von 20 000 Euro.
Der Frau droht eine langjährige Haftstrafe. „Hier liegt Untreue vor. Dafür kann es von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft alles geben“, so Münker. Die Machenschaften in der Zentrale der Job-Center des EN-Kreises in Schwelm könnten allerdings juristisch auch als mehrere Fälle gewertet werden: „Dafür spricht einiges.“ Dann erwartet die Sprockhövelerin eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren.