Witten. Beim Zechgelage in einer Wittener Wohnung soll ein Mann versucht haben, einen anderen zu vergewaltigen. Wie der Prozess endete.

Nach einem Trinkgelage soll ein 41-jähriger Mann versucht haben, einen früheren Freund zu vergewaltigen. Mit dem Fall hat sich jetzt das Amtsgericht in Witten befasst. Zudem musste sich der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.

Die folgenschwere Party selbst liegt fast fünf Jahre zurück. Was in der Nacht vom 17. auf den 18. November 2018 in Annen geschah, ist zunächst unstrittig. In einer Wohnung feiern mehrere Freunde mit reichlich Alkohol. Die Rede ist von vier Flaschen Schnaps. Mitten in der Nacht, die feucht-fröhliche Runde hat sich aufgelöst, will man sich schlafen legen.

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Mann stürzt viereinhalb Meter in die Tiefe

Da stürzt einer der betrunkenen Männer (40) aus dem Fenster im ersten Stock und fällt 4,50 Meter in die Tiefe. Eine aufgeschreckte Nachbarin verständigt die Polizei. Der Rettungsdienst bringt den Schwerverletzten ins Marien-Hospital. Er kommt auf die Intensivstation und wird am gebrochenen rechten Sprungelenk operiert. Dreieinhalb Monate bleibt der Kraftfahrer krankgeschrieben.

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Nach seiner Version soll der Beschuldigte versucht haben, ihn zu umarmen und ihm die Jogginghose herunterzuziehen. Um zu entkommen, sei er in die Tiefe gesprungen. Als Nebenkläger forderte der mutmaßliche Geschädigte ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000 Euro.

Zwei vollkommen widersprüchliche Darstellungen

Der Angeklagte, der sogar mit internationalem Haftbefehl gesucht worden war, stellte sich dem Prozess und reiste eigens aus Polen zum Amtsgericht Witten an. Er bestritt die Vorwürfe rigoros: Von sexueller Belästigung oder versuchter Vergewaltigung könnte überhaupt keine Rede sein. Man sei betrunken gewesen und habe sich gestritten, dabei sei der Kumpel aus dem Fenster gefallen.

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Es gab also zwei völlig widersprüchliche Versionen. „Das Gericht sieht sich nicht in der Lage, das mit der notwendigen Sicherheit aufzuklären“, sagte von Richterin Dr. Barbara Monstadt. Deshalb endete das Verfahren mit einem Freispruch. Das vom Nebenkläger beantragte Schmerzensgeld wurde abgewiesen.

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