Witten. Eigentlich hatte ein Bedroher von Wittens Lokalpolitiker durch eine Berufung auf eine mildere Strafe gehofft. Der Schuss ging nach hinten los.

Erneut wurden am Montag (12.12.) Drohungen gegen den Wittener Piraten-Chef Stefan Borggraefe vor Gericht verhandelt. Der 32-jährige Angeklagte, der in erster Instanz vom Amtsgericht Witten zu drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden war, hatte Berufung eingelegt. Jetzt verhandelte das Landgericht Bochum den Fall neu.

Der Mann betonte, er habe den Politiker nicht ernsthaft bedrohen wollen. Sein Verteidiger erläuterte, der Mandant habe keine Bedrohung verwirklicht, sondern nur Warnungen ausgesprochen. Es habe sich um eine bloße Provokation gehandelt. Die Äußerungen seien unflätig und unangemessen gewesen, aber keine strafbare Bedrohung. Daher beantragte er für den 32-Jährigen Freispruch.

Staatsanwaltschaft sieht Verbrechen

Der Staatsanwalt dagegen sprach von Drohung mit einem Verbrechen. Die erstinstanzliche Strafe sei eigentlich zu mild ausgefallen. Der Angeklagte hatte den Piraten-Chef über Facebook folgende Frage gestellt: „Hast du schon mal so richtig auf die Fresse gekriegt?“ Weiter war die Rede davon, dass er in der anschließenden Reha wieder sprechen und laufen lernen könne.

Schon zu Prozessbeginn gab das Gericht zu bedenken, dass solche Äußerungen keine Satire seien, sondern eine ernste Bedrohung. Die Richter rieten dem Angeklagten, seine Berufung zurückzunehmen, zumal er die Drohungen unter laufender Bewährung begangen hatte. Er habe nicht damit gerechnet, dass der Adressat die Äußerungen ernst nehme, erklärte der Angeklagte.

Borggraefe hat mit Vorfall zu kämpfen

Lokalpolitiker Stefan Borggraefe sagte als Zeuge aus. Der 46-Jährige habe die Drohungen sehr ernst genommen und Angst gehabt. Deshalb erstattete er auch umgehend Strafanzeige. Polizisten hätten ihm damals geraten, sich auf der Straße genau umzuschauen, ob Gefahren drohen. Ihm habe die Sache zu schaffen gemacht.

Das Gericht entschied, dass die Berufung verworfen wird. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. Aufgrund der Heftigkeit der Androhungen sei eine strafbare Bedrohung gegeben. Jetzt kommt sogar eine weitere Anklage auf den 32-Jährigen zu, weil weitere Äußerungen von ihm zur Sprache kamen. So hatte der Mann bei Facebook Polizisten beschimpft und geschrieben, man brauche dringend eine fünfte Generation der RAF (Rote Armee Fraktion). Letztlich tat sich der Mann somit keinen Gefallen, als er Berufung einlegte.