Witten. Eine Seniorin aus Witten hatte etliche Medikamente geschluckt und war mit dem Auto unterwegs. Nach einem Parkrempler steht sie nun vor Gericht.
Weil sie unter Medikamenteneinfluss mit dem Auto fuhr und am 18. März einen Unfall baute, drückte am Dienstag eine 74-jährige Frau aus Witten die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Gefährdung des Straßenverkehrs warf ihr die Staatsanwaltschaft vor. Der Führerschein war direkt nach dem Vorfall beschlagnahmt und kurz darauf wieder zurückgegeben worden.
Das Amtsgericht Witten verurteilte die Frau im Juli zu 3200 Euro Geldstrafe. Außerdem wurde der Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist von sechs Monaten verhängt. Dagegen legte die Angeklagte Berufung ein und fand sich jetzt zur zweitinstanzlichen Verhandlung in Bochum ein. Ziel der Berufung sei es, die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten, erläuterte ihr Anwalt.
Weiterfahrt nach Parkrempler
Am Tattag hatte die Frau ihr Auto auf der Straße Steinhügel zurückgesetzt und dabei ein Fahrzeug beschädigt. Sie sprach mit dem Geschädigten, stieg dann aber wieder ein und fuhr zum Einkaufen. Der Mann alarmierte die Polizei, die die Frau stellte.
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Sie habe verwirrt gewirkt, musste sich am Auto festhalten und habe verengte Pupillen gehabt, notierten die Beamten. Eine Blutprobe ergab, dass die Frau Antidepressiva, Blutdrucksenker, Betablocker und ein Schlafmittel genommen hatte und damit nicht fahrtüchtig war.
Führerschein freiwillig abgeben?
Das Berufungsgericht schlug vor, die Angeklagte solle ihren Führerschein freiwillig zurückgeben. Im Gegenzug werde das Verfahren eingestellt und auf die erstinstanzliche verhängte Geldstrafe werde verzichtet. Nach längerer Beratung akzeptierte die Frau diesen Vorschlag und gab den Führerschein ab.
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