Witten. Ein Mann aus Witten muss wegen Nötigung eine Geldstrafe zahlen. Dabei hatte er noch Glück. Angeklagt war ursprünglich ein schlimmeres Vergehen.

Da ist er noch mal glimpflich davon gekommen. Ein 23-jähriger Mann aus Witten ist wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden. Er soll eine Wittenerin in ihrer Wohnung bedrängt haben. Die unklare Beweislage hat ihn vor mehr geschützt.

Doch von vorne: Ursprünglich lautete die Anklage auf Raub. Mit einem weiteren 23-jährigen Mann aus Bochum soll er im Februar vergangenen Jahres gegen Mitternacht maskiert die Wohnung einer 25-Jährigen aufgesucht haben. Anschließend hätten die beiden die Zeugin mit einem Messer und einer Waffe bedroht und die Schubladen in der Wohnung durchsucht. Die Zeugin bestätigte vor Gericht noch einmal das Geschehen, widersprach aber ihren ursprünglichen Aussagen vor der Polizei immer wieder.

Zeugin kann sich vor Amtsgericht Witten nicht mehr an alles erinnern

Damals sagte sie, dass sie die beiden Männer nicht wiedererkennen würde, vor dem Amtsgericht in Witten war das dann aber doch der Fall. Auf mehrere Nachfragen zum genauen Tathergang antwortete sie, dass sie sich nicht mehr genau erinnern könnte. „Also wenn ich überfallen werden würde, dann kann ich mich auch noch ein Jahr später daran erinnern“, so einer der beiden Anwälte.

Der Verteidiger des zweiten Angeklagten aus Bochum sagte direkt zu Beginn, dass sein Mandant niemals in der Wohnung gewesen sei. Das Verfahren gegen den 23-Jährigen wurde dann auch eingestellt. Der Wittener hingegen gestand letztendlich, dass er in der Wohnung war und die Frau genötigt habe. Von Raub war am Ende aber keine Rede mehr.

Wittener tankt und flüchtet

Zudem darf der Wittener ein Jahr lang kein Kraftfahrzeug mehr führen. Der Grund: Nur ein paar Tage später habe er an einer Tankstelle in Herne getankt und vorab seine Nummernschilder abgeklebt. Anschließend fuhr er ohne zu bezahlen davon. Schon damals hatte er keine Fahrerlaubnis mehr. „Lassen Sie sich nicht mehr unerlaubt am Steuer erwischen, sonst sehen wir uns hier schnell wieder“, gab Richterin Monstadt ihm mit auf dem Weg. Die Tankrechnung über 94 Euro muss er ebenfalls begleichen.