Witten. Alle Fundsachen, die in Witten gefunden werden, sollten möglichst im Rathaus landen. Aber wie erreicht man überhaupt das städtische Fundbüro?
Der verlorene Auto-Funkschlüssel fiel Thomas Bremer aus Witten auf einer Wiese auf. Als er den rechtmäßigen Besitzer ausfindig machen wollte, scheiterte er. Die Polizei wiegelte seinen Angaben zufolge ab, der Autohändler hätte den Schlüssel nur mit Aufwand und gegen Gebühr ausgelesen, die Telefonzentrale der Stadt war an diesem Tag schlecht erreichbar. Dabei ist der Weg zum Fundbüro doch ganz einfach.
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Laut Gesetz muss man alle gefundenen Sachen mit einem Wert von mehr als zehn Euro abgeben. Und das geht im städtischen Fundbüro oder bei jeder Polizeidienststelle, erklärt die Stadtverwaltung auf unsere Anfrage. Man muss dazu ins Wittener Rathaus kommen.
Entweder meldet man sich an der Theke der Bürgerberatung oder man kann das Fundstück, sofern nicht sperrig, in den Rathaus-Briefkasten werfen. In beiden Fällen gilt aber: Dazu muss man einen Zettel legen, mit Angabe des Fundorts und seiner Daten – damit es bei Anfragen eine Zuordnung von Fundstück und Eigentümer geben kann. Und natürlich spielen auch der Finderlohn oder der mögliche spätere Übergang in den eigenen Besitz eine Rolle.
Nach sechs Monaten in den eigenen Besitz
Aus rechtlicher Sicht ist eine verlorene Sache zwar besitz-, aber nicht herrenlos. Anders als bei Sachen, die jemand absichtlich wegwirft, will der Eigentümer sie ja nicht aufgeben. Einfach behalten darf man Fundsachen nicht. „Wer einen Fund nicht meldet, macht sich aus rechtlicher Sicht einer Unterschlagung strafbar“, so Stadtsprecherin Lena Kücük.
Wittener vergisst Kuvert mit 20.000 Euro auf dem AutodachDie Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt sechs Monate. Sofern sich niemand meldet, gehört der Fund danach dem Finder oder der Finderin. Warum können Finder denn ihr Fundstück nicht einfach melden und bei sich zu Hause aufbewahren? „Eine private Aufbewahrung ist zwar grundsätzlich möglich, hat aber zu viele Unwägbarkeiten“, so Kücük. Deshalb empfiehlt die Stadt die Abgabe im Rathaus. Denn die Fundsache müsse sicher aufbewahrt werden, die Rückgabe an den Eigentümer korrekt laufen, der Finderlohn geregelt, die Aushändigung der Fundbehörde mitgeteilt werden. Und man will vielleicht auch keine unbekannten Menschen in der Wohnung haben.
Der Autoschlüssel von Thomas Bremer fand seinen Besitzer übrigens nach einer ganz einfachen Methode wieder. Der Wittener hatte Zettel unweit des Fundorts aufgehängt. Und ein sehr glücklicher Autofahrer holte seinen verlorenen Schlüssel kurz darauf ab.