Witten. Laut Anklage ist er „eine Gefahr für die Allgemeinheit“: Ein Mann hatte 2021 im Lutherpark Witten einen 34-Jährigen lebensgefährlich verletzt.
Im September 2021 ist ein 34-jähriger Mann im Lutherpark in Witten niedergestochen und lebensgefährlich verletzt worden. Eine Not-OP rettete ihn und ein Verdächtiger war auch schnell gefasst. Dessen Motiv für die Messerattacke war lange unklar. Nun steht der 59-Jährige vor Gericht.
Versuchten Mord wirft die Staatsanwaltschaft dem Wittener vor, der sich seit Montag vor dem Landgericht Bochum verantworten muss. Die Sachlage: Am Vormittag des 3. September 2021 soll es erst zu einer verbalen Auseinandersetzung in einer Notunterkunft mit dem späteren Opfer gekommen sein, mittags soll der Angeklagte im Lutherpark mit einem Messer auf den Mann losgegangen sein.
Mit Wucht von hinten in den Rücken gestochen
Er soll seinem Opfer zunächst mit Wucht von hinten in den Rückenbereich gestochen haben, wobei eine Bauch-Aorta und eine Niere verletzt wurden. Ein weiterer Stich soll den Mann oberflächlich im Brustbereich getroffen haben. Bei der Tatwaffe handelt es sich um ein normales Messer mit zirka zwölf, 13 Zentimeter Länge. Die Messerattacke führte zu massiven Blutungen und das Opfer brach zusammen. Im Krankenhaus rettete eine stundenlange Notoperation sein Leben.
Das Motiv für die Bluttat? Dazu hüllte sich der Beschuldigte wochenlang in Schweigen und saß in Untersuchungshaft. Natürlich wurden das Opfer und Zeugen aus dem Umfeld der beiden Männer befragt, unter anderem die Frau, die als Begleiterin des 34-Jährigen die Tat selbst miterlebt hatte. „Der Geschädigte selbst weiß gar nicht, warum er angegriffen wurde“, sagt Staatsanwalt Dietrich Streßig damals auf WAZ-Anfrage.
Angeklagter soll unter einer Persönlichkeitsstörung leiden
Die beiden Männer wohnten gemeinsam in einer Obdachlosenunterkunft in Witten. „Der Tatverdächtige war zum Zeitpunkt des Angriffs nüchtern“, so der Staatsanwalt. Von einem Sachverständigen wurde der 59-Jährige auf seine Schuldfähigkeit hin psychiatrisch begutachtet.
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In seiner Anklage bezog sich der Staatsanwalt auf dieses Gutachten. Da der Angeklagte unter einer Persönlichkeitsstörung leide, sei er zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen, erklärte er. Allerdings stelle der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
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