Witten. Mit weniger Corona-Regeln darf lockerer gefeiert werden: Bei standesamtlichen Trauungen in Witten sind nun 40 Gäste erlaubt. Was ansonsten gilt.

Ab sofort werden die standesamtlichen Trauungen in Witten wieder größer und „lockerer“! Wer jetzt oder in Kürze heiratet, hat diesen Termin mit dem Wissenstand „maximal 25 Anwesende und 2Gplus“ gemacht. Nun können bis zu 40 Personen dabei sein, wenn das Hochzeitspaar amtlich seine Liebe beschwört.

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Die Maskenpflicht entfällt, auch Impfnachweise oder ein aktueller Covid-Test sind nicht erforderlich. „Wünschen tun wir uns das aber sehr – im Interesse aller Beteiligten, die diesen einzigartigen Tag ja unbeschwert genießen wollen“, bittet Standesamtsleiterin Monika Wittrien um bestmöglichen Schutz der Veranstaltung.

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Weiterhin gilt aber das Einhalten von Abständen während der Trauung. „Mit einer Gästezahl von maximalen 40 können wir Sorge dafür tragen, dass alle Anwesenden einen Sitzplatz haben“, sagt Wittrien. Weitere (Überraschungs-)Gäste, die außerhalb des Trau-Raums warten, dürfen nach dem formellen Akt gerne mit Herzen und Küssen ihre Glückwünsche überbringen.

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