Witten. Hätte das Gericht schon Erwachsenenstrafrecht angewendet, wäre ein Wittener (21) wohl nicht so glimpflich davongekommen. Es ging um Drogen.
Wegen Drogenhandels hat sich am Freitag ein 21-jähriger Mann aus Witten vor dem Jugendschöffengericht in Bochum verantworten müssen.
Der Angeklagte war am 6. März 2021 mit 100 Gramm Marihuana erwischt worden. Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. Er räumte ein, er habe 70 Gramm weiterverkaufen wollen. Damit ist unerlaubter Handel mit Drogen in nicht geringer Menge gegeben.
Anwalt des Witteners: Mandant nimmt schon länger keine Drogen mehr
Zwar befürwortete die Staatsanwältin die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts. Allerdings liegen zwei Voreintragungen im Strafregister wegen Drogendelikten vor. Sie forderte zwei Wochen Dauerarrest für den Mann. Der Verteidiger argumentierte, damit könnte sein Mandant die Arbeitsstelle verlieren. Er konsumiere seit längerem keine Drogen mehr und es reiche aus, eine Geldbuße zu verhängen.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu 750 Euro Geldbuße, zahlbar an die Krisenhilfe. Zwar war der Beschuldigte zur Tatzeit schon fast 21 Jahre alt. Es lägen aber Reifeverzögerungen vor. Die Richter machten dem Angeklagten unmissverständlich deutlich, dass mittlerweile das Erwachsenen-Strafrecht für ihn gilt. Dann hätte es für diese Tat mindestens ein Jahr Haft gegeben.