Witten. In erster Instanz war ein Wittener wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Davon wurde er nun freigesprochen. Eine Strafe kassierte er dennoch.
Mit einem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung endete nun der Strafprozess gegen einen 31-jährigen Wittener vor dem Landgericht Bochum. Allerdings verurteilten ihn die Richter wegen zweifacher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung sowie Diebstahl zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung.
In erster Instanz war der Mann vom Schöffengericht Witten zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Opfer der Tat soll seine damals 20 Jahre alte Freundin sein. Die Richterin sprach von einer „toxischen Beziehung“. Zwar glaube man ihr, dass sexuelle Übergriffe und Körperverletzungen durch den Angeklagten stattgefunden hätten – allerdings sei ein konkreter Tattag nicht festzustellen. Das Opfer habe nicht gelogen, aber in ihrer Darstellung der Tat gravierende Abweichungen geäußert. Letztlich bleibe unklar, ob der Geschlechtsverkehr am 16. April 2020 wirklich gegen ihren Willen erfolgte.
Gutachterin: Angeklagter Wittener leidet an Persönlichkeitsstörung
Die junge Frau hatte unter anderem behauptet, ihr Freund habe ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, ihren Kopf gegen die Wand geschlagen und sie dann vergewaltigt. Vorher habe er sie daran gehindert, die Wohnung zu verlassen. Eine Sachverständige äußerte Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen. Einen weiteren Gutachter einzuschalten lehnte das Gericht ab. Abgelehnt wurden auch die Vernehmungen der erstinstanzlichen Richterin sowie des Betreuers des Angeklagten.
Der Angeklagte leidet laut Gutachterin unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Er manipuliere und instrumentalisiere Menschen und sei wenig emphatisch. Der Mann stammt aus schwierigen Verhältnissen und war als Vierjähriger in Obhut genommen worden. Er lebte von Hartz IV und verlor mehrmals seine Wohnung. Beziehungen scheiterten, er häufte Schulden an.
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Nach Aussagen der beteiligten Ermittler leide der Mann an einem Kontrollzwang. Er habe seine Freundin von sich abhängig gemacht und isoliert. Die junge Frau, die lernbehindert ist und in einer betreuten Wohngruppe lebt, hatte ihren Freund mehrfach angezeigt und die Anzeigen dann wieder zurückgezogen.