Witten. Für das Gesundheitspersonal gilt nun die Impfpflicht. Ein Großteil ist bereits geimpft. Aber wie geht der EN-Kreis mit Witten mit den anderen um?
Ob in Praxen, Kliniken, Pflegediensten oder Heimen – für die Beschäftigten gilt jetzt die „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht gegen Corona. Welche Folgen nun auf ungeimpfte Mitarbeitende zukommen, ist noch nicht ganz klar. Der EN-Kreis will jedenfalls ganz genau hinsehen.
Praxen, Kliniken und Heime in Hattingen melden hohe Impfquoten
Noch hat die Behörde keinen vollständigen Überblick darüber, wer nicht geimpft ist. Bis Ende März haben die Arbeitgeber Zeit, Namen zu liefern. Dazu seien digitale Wege geschaffen worden, so der Kreis. Die Impfquote im heimischen Gesundheitswesen scheint derweil sehr hoch zu sein, wie eine stichprobenartige Nachfrage dieser Redaktion ergab.
So sind beispielsweise bei den Pflegediensten Carmed und Honesta, in der Praxis von Dr. Arne Meinshausen oder im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) der Evangelischen Stiftung Volmarstein an der Wiesenstraße alle Beschäftigte geimpft oder genesen.
Arbeitgeber in Witten warten auf das Vorgehen des Gesundheitsamtes
Im Seniorenheim Haus Buschey, das ebenfalls von der Stiftung Volmarstein betrieben wird, liege die Quote der geimpften Beschäftigten bei 97 Prozent, so Geschäftsführer Markus Buschmann. Diesen Grad erreicht nach Angaben von Leiter André Löckelt auch das Seniorenzentrum St. Josef in Herbede. Das Marien-Hospital (1760 Kräfte) kommt eigenen Angaben zufolge auf 97,8 Prozent, das Evangelische Krankenhaus (570 Leute) auf 95 Prozent.
Was auf die Ungeimpften zukomme, liege im Ermessen des Gesundheitsamtes, erklären die Arbeitgeber. Das hatte sich schon vor einigen Wochen mit ihnen in Verbindung gesetzt und über die anstehenden Verfahren informiert. Bis Dienstag (15.3.) hatten die Einrichtungen intern Zeit, den Impfstatuts zu klären und festzuhalten.
Gesundheitsamt hat Zeit bis Ende Mai
Laut Erlass aus Düsseldorf hat das Gesundheitsamt bis Ende Mai Zeit, die Fälle der Ungeimpften genau zu prüfen.Die Gewerkschaft Verdi rechnet damit, dass „die Arbeitsgerichte gut zu tun haben werden“, sollte es zu Beschäftigungsverboten kommen. Nach Aussagen von Gewerkschaftssekretär Jasin Nafati seien zahlreiche Vorgaben zur Umsetzung des Gesetzes ohnehin sehr schwammig formuliert.Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar einen Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung steht seither aber noch aus.
Die Kreisverwaltung wiederum kündigt an, „Betretungs- und Beschäftigungsverbote“ für Ungeimpfte „detailliert zu prüfen“. Derzeit werde es noch keine Einschränkungen geben. Offen lassen die einzelnen Unternehmen, ob sie für nicht geimpftes Personal schon Ersatz suchen. Offenbar will man erst einmal abwarten. Oder wie es André Löckelt von St. Josef sagt: In der Branche sei man ohnehin immer auf der Suche nach Mitarbeitern.
Neueinsteiger müssen Impfnachweis vorlegen
Für die Arbeitgeber im Gesundheitswesen stellt sich auch die Frage, ob der Kreis Ausnahmen von der Impfpflicht zulässt, falls ihre Einrichtung durch Beschäftigungsverbote an die Grenze der Belastbarkeit gerät. Theoretisch wären solche Ausnahmen laut Kreissprecher Ingo Niemann möglich. Der Ermessensspielraum sei aber eng.
Das Gesundheitsamt rechnet damit, dass einige ungeimpfte Beschäftigte ein Attest vorlegen. Doch auch hier will es sehr genau hinsehen und prüfen, ob das Papier berechtigte und nachvollziehbare Gründe enthält. Kein Zweifel besteht indes, was die Impfpflicht für Neueinsteiger bedeutet. Wer eine Stelle in der Gesundheitsbranche haben will, braucht seit dem 15. März eine „vollständige Immunisierung gegen Corona“, so der Kreis.