Witten. Nachdem Unbekannte zwei E-Scooter in der Ruhr versenkt haben, reagiert die Stadt Witten jetzt darauf. Welche Maßnahmen in Zukunft geplant sind.
Seit einem Monat können die Wittenerinnen und Wittener mit Elektrorollern durch die Stadt flitzen. Während viele Leute sich darüber freuen, schneller von A nach B zu kommen, bringen die E-Scooter auch Probleme mit sich. So haben Unbekannte erst Ende letzter Woche zwei Stück an der Ruhrbrücke in Bommern in der Ruhr versenkt. Zudem gibt es immer wieder Beschwerden darüber, dass die Roller kreuz und quer auf den Gehwegen herumstehen der sogar liegen. Die Stadt hat auf die Vorkommnisse jetzt reagiert.
So wird die Ruhrbrücke in den nächsten Tagen zu einer generellen Abstell-Verbotszone. Das bestätigte Stadtsprecher Jörg Schäfer auf Anfrage dieser Redaktion. Bislang konnten Roller des Betreibers Lime dort noch geparkt werden. „Die Ruhrauen und den Ruhrtalradweg hatten wir bereits vor der Aufstellung der E-Scooter als solche Zonen definiert“, so Schäfer weiter. Das hätten alle Anbieter so auch in ihre Systeme eingespeist. Auf der App, mit der man die Roller ausleihen kann, sei gut zu erkennen, dass die Scooter in einem weiten Radius rund um die Ruhr nicht abgestellt werden können.
Anbieter arbeitet eng mit Stadt Witten zusammen
Nicht nur der jüngste Vorfall sorgt in der Stadt für Diskussionen. So werden in einer Facebook-Gruppe zum Beispiel immer wieder Bilder von Rollern gepostet, die nicht ordnungsgemäß abgestellt worden sind und etwa Gehwege versperren. Zu beobachten ist das auch kurz hinter dem Kreisverkehr an der Herbeder Straße Richtung Innenstadt. Auch hier liegen einzelne Roller fast täglich einfach am Rand des Gehwegs herum.
Was sagen die Anbieter dazu? „Um Probleme wie diese kümmern sich unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vor Ort, die täglich im Einsatz sind“, sagt Ayleen Finkenzeller vom Betreiber Spin. Sollten Roller falsch abgestellt werden, würden die Mitarbeiter dorthin fahren, sie einsammeln und an einem Ort parken, wo sie niemanden behindern.
Doch auch die Fahrer selbst werden benachrichtigt. „Sollten Nutzer Scooter falsch abstellen, kontaktieren wir sie per Mail oder über eine Verwarnung direkt in der App“, so Finkenzeller. Dadurch mache man sie auf die richtige Nutzung aufmerksam.
Keine Rückgabe auf Grünanlagen oder in Fußgängerzonen
Zudem können die Roller etwa nicht auf Grünanlagen, Spielplätzen, in Fußgängerzonen, auf Kirchengeländen oder Sportplätzen geparkt werden. Um mögliche Problemzonen in der Stadt zu identifizieren, stehe man im regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung.
Auch in der Politik ist das Thema mittlerweile angekommen. Lilo Dannert von den Grünen wünscht sich, dass alle „ordnungsgemäß“ mit den E-Scootern umgehen. Dabei betont sie, dass sie nicht generell gegen die E-Scooter ist. „Ich will, dass die Roller bleiben.“ Aber: Als Radfahrerin erlebe sie immer wieder brenzlige Situationen. So etwa an der Bushaltestelle an der Ruhrstraße gegenüber dem Café del Sol Richtung Bommern. „Dort habe ich gerade einmal 20 Zentimeter Platz, um an den Rollern vorbeizufahren“, sagt Dannert.
Stadt Witten muss Betrieb zulassen
400 Roller im Stadtgebiet
Im gesamten Wittener Stadtgebiet sind nach Angaben der Stadt etwa 400 E-Scooter unterwegs. Das könnten aber auch noch mehr werden. Betreiber Spin etwa schaue derzeit, wie sich der Markt entwickelt, um die Flottengröße dann eventuell anzupassen.Neben der Innenstadt sind die Roller auch in den Stadtteilen Stockum, Annen, Heven, Herbede und Bommern zu finden. Mehr Informationen und eine Anleitung, wie die Scooter zum Beispiel gestartet werden können, gibt es in der App der jeweiligen Betreiber.
In der letzten Ratssitzung hat sie Bürgermeister Lars König (CDU) deshalb schon auf das Thema angesprochen. Ihr Kritikpunkt: Die Betriebsgenehmigung hätte vorher im Ausschuss diskutiert werden müssen. König machte in seiner Antwort klar, dass die Stadt dort wenig Mitspracherecht habe. „Man kann die Roller mögen oder nicht mögen“, so König.
Das Geschäftsmodell der Anbieter sei in Deutschland zulässig. Wenn ein Betreiber auf die Stadt zukomme, habe die Verwaltung lediglich die Möglichkeit, einige Fragen zu stellen – zum Beispiel, was die Rückgabeorte betrifft. Das ist laut König gemeinsam mit dem Planungs- und Ordnungsamt auch geschehen. Den Betrieb abzulehnen, sei allerdings nicht möglich. Dann würde sich die Stadt strafbar machen. Die Grünen-Fraktion will jetzt noch einmal schriftlich Fragen einreichen.