Witten. Vier Straftaten soll ein Wittener unter massivem Alkoholeinfluss begangen haben. Ist der Mann überhaupt voll schuldfähig?
Übermäßiger Alkoholkonsum ist offenbar der Grund, warum sich ein 36-jähriger Mann aus Witten vor dem Landgericht Bochum verantworten muss. Gleich vier Anklagen legen ihm Beleidigung, die Vornahme exhibitionistischer Handlungen, Körperverletzung und Bedrohung zur Last. Der Mann selbst, der in anderer Sache eine Haftstrafe verbüßt, bestreitet alle Vorwürfe.
„Das ist alles eine Lüge“, betonte er zum Prozessauftakt. Am 15. Juni 2019 soll er eine Nachbarin auf der Billerbecker Straße belästigt haben, indem er seine Hose öffnete. Am 8. Januar 2020 habe er mit einer Frau in seiner dortigen Wohnung getrunken und sie später geschlagen und daran gehindert zu haben, zu gehen.
Angeklagter Wittener soll bei Taten teils zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben
Am 26. Juni 2020 soll er einen 75 Jahre alten Nachbarn eine Kopfnuss verpasst haben und ihn die Treppe hinuntergestoßen haben. Am 10. August 2020 soll er einen Mitarbeiter des Ordnungsamts beleidigt und ihm gedroht haben, ihn „tot zu machen“.
Wenn er betrunken sei, könne durchaus etwas passieren, räumte er ein. Bei den Taten soll der Angeklagte teils zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Damit wäre er vermindert schuldfähig. Das Gericht muss entscheiden, ob der Mann in eine Entzugsklinik eingewiesen werden muss. Ein Gutachter folgt der Verhandlung.