Witten. Wegen vielfachen Drogenhandels stand ein Wittener vor Gericht. Von diesem Vorwurf wurde er freigesprochen. Warum er dennoch verurteilt wurde.
Überglücklich und erleichtert hat am Mittwoch ein 40-Jähriger am Amtsgericht Witten sein Urteil entgegengenommen: Der Familienvater wurde wegen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln in hundert Fällen zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Für den Wittener hätte die Verhandlung auch ganz anders ausgehen können.
Denn angeklagt war der Mann wegen des Handels mit Drogen in insgesamt 157 Fällen. Seit Anfang 2016 soll er jede Woche 100 Gramm Marihuana, später dann zusätzlich zehn Gramm Kokain, bei einem Großdealer ein- und dann weiterverkauft haben.
Angeklagter tauchte in Schuldnerliste eines Großdealers auf
Ins Visier der Ermittler war der Angeklagte geraten, weil eben jener Großdealer und seine Bande aufgeflogen waren. Im Zuge der umfangreichen Vernehmungen des Kopfes der Bande, der mittlerweile zu mehr als sechs Jahren Gefängnis verurteilt ist, fiel auch der Name des jetzt Angeklagten. Er stand auf einer Schuldner- und in der Telefonliste des 30-Jährigen. Eine Durchsuchung der Wohnung des Witteners und seines Kiosks förderte unter anderem eine Dose mit rund elf Gramm Kokain zu Tage, sowie Plastiktütchen mit Marihuanaresten.
Die Dose Kokain gehöre einer Aushilfe, die er in seiner Trinkhalle beschäftigt habe, sagte der 40-Jährige vor Gericht aus. Er gab den regelmäßig Kauf von Marihuana für den Eigengebrauch zu. Dieses habe er auch für zwei Freunde mitgebracht und an diese weitergegeben. Gedealt habe er aber zu keinem Zeitpunkt.
Zeugen entlasten den Wittener
Der verurteilte Großdealer, der bis zu 700 Kilo Marihuana umgeschlagen haben soll, sagte vor dem Amtsgericht aus, dass er sich nicht daran erinnern könne, Drogen an den Angeklagten verkauft zu haben. Auch nicht, warum er ihn ursprünglich beschuldigt habe. Auch zwei geladene Kuriere der Drogenbande sagten aus, nie Drogen an den Angeklagten geliefert zu haben.
Das Gericht verurteilte den 40-Jährigen daraufhin lediglich wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln. „Es bleiben aber Restzweifel“, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Bewährungszeit läuft über drei Jahre. Zwei Jahre lang muss der Mann zudem alle zwei Monate ein Drogenscreening vorlegen. Das, so die Richterin, sei auch ein Stück Eigenschutz und für die Familie des Angeklagten.