Witten. Die Verbraucherzentrale Witten rät Hauseigentümern, sich vor den Folgen von Starkregen und Hochwasser zu schützen. Die Tipps der Fachleute.
„Tief Bernd“ hat nicht nur ganze Ortschaften in NRW zerstört, sondern auch Keller geflutet. Heftige Gewitter, anhaltender Regen und Hochwasser überfordern oft die städtische Kanalisation. Die Folge: Hauseingänge, Keller und auch Souterrainräume laufen voll. Für alle Schäden durch Rückstau des Wassers haften Hausbesitzer selbst. Die Verbraucherzentrale Witten rät deshalb Vorkehrungen zu treffen, um sich vor Überflutung bei Starkregen in den eigenen vier Wänden zu schützen.
Souterrainwohnungen und Räume unterhalb des Straßenniveaus, die über eine Toilette oder einen Wasseranschluss verfügen, sind bei einem Rückstau von Wasser besonders gefährdet. Schon bei der Bauplanung sollte auf vermeidbare Abflüsse verzichtet werden, raten die Verbraucherschützer. Ungenutzte Abläufe in Bestandsgebäuden sollten verschlossen werden. Bei genutzten Wohnräumen unterhalb des Straßenniveaus könne nur eine sogenannte Hebeanlage das Gebäude angemessen schützen.
Expertin: Rückstauklappen schützen vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal
Kostengünstiger seien Rückstauklappen, die aber nicht für einen Abfluss des Wassers sorgen können. Sie schützen das Gebäude im Falle eines Rückstaus lediglich vor dem Eindringen von Wasser aus dem öffentlichen Kanal. Während einer längerer Abwesenheit sollten Hauseigentümer sämtliche Rückstauklappen verriegeln und alle Fenster im Keller fest verschließen.
Noch ein Tipp: Abfälle sollten nicht in der Toilette entsorgt werden - wie etwa Tampons, Essensreste oder Haare. Diese könnten in einer Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren. Um ein Gebäude rückstausicher zu machen, sollte mit einem Sanitärfachbetrieb geklärt werden, wo eine Rückstausicherung angebracht werden muss.
Stadt Witten haftet nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern
Wichtig: Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss innerhalb einer Elementarschaden-Versicherung abgesichert werden. Im Schadensfall können Versicherungen einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen.
Die Verbraucherzentrale Witten rät Hauseigentümern, sich an die Kollegen in Düsseldorf zu wenden, wenn es um den Schutz vor Rückstau und Überflutung geht, oder Fragen rund um die Prüfung und Sanierung von Abwasseranlagen: 0211/3809-300. Oder Mail an: Adresseabwasser@verbraucherzentrale.nrw. Die Beratungen zu Elementarschaden-Versicherungen sind kostenpflichtig: http://www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung.