Witten. Das Hochwasser hat auch vielen Firmen in Witten zugesetzt. Ihnen gewährt die Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld. Wann die Unterstützung greift.

Die Agentur für Arbeit Hagen weist Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Witten darauf hin, dass für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden kann.

Schon in der Pandemie waren und sind Firmen auf Kurzarbeit angewiesen. Die Einführung komme aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses in Betracht, so die Arbeitsagentur, die selbst massive Schäden zu beklagen hat. „Das Hochwasser ist ein solches Ereignis.“ Der Arbeitsausfall müsse dabei unmittelbar auf dem unabwendbaren Ereignis beruhen. Der Betrieb könne aber auch nur mittelbar von den Auswirkungen der Naturkatastrophe betroffen sein, weil er z. B. deshalb nicht produzieren kann, da Zulieferbetriebe durch unmittelbare Hochwasserbetroffenheit nicht liefern können.

Auch hierfür könne Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Es werde auch für die notwendige Dauer der Aufräumarbeiten bis zur Aufnahme der Produktion gewährt. „Sollte eine Betriebsversicherung abgeschlossen worden sein, die die Lohnkosten deckt, besteht allerdings kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.“

Arbeitgeber erreichen die Agentur für Arbeit montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter 0800 45555 20. Die aktuell geltenden Anspruchsvoraussetzungen sowie die befristeten Neuregelungen zum Thema Kurzarbeit sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.