Witten. Firmen, die weiterhin auf Kurzarbeit angewiesen sind, können dies jetzt formlos bei der Bundesagentur beantragen.
Während sich Teile der Wirtschaft derzeit schon von den Folgen der Pandemie erholen, sind andere Betriebe weiter auf Kurzarbeit angewiesen. Für viele läuft die zunächst für sechs Monate beantragte Kurzarbeit jetzt aus und muss rechtzeitig verlängert werden. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin.
Betriebe, die weiter auf Kurzarbeit angewiesen sind, können die Verlängerung per Post, Fax oder E-Mail vornehmen. Eine erneute Anzeige über den Arbeitsausfall ist nicht erforderlich. Folgende Angaben sollten von den Firmen gemacht werden: die Kurzarbeitergeld-Nummer, der Zeitraum, bis wann die Anzeige verlängert werden soll. Es muss die Mitarbeiterzahl genannt werden und wie viele sozialversicherungs- pflichtige und wie viele geringfügig Beschäftigte es gibt. Die Gründe für die Verlängerung der Kurzarbeit müssen genannt werden.
Zwar wurde per Koalitionsausschuss eine Verlängerung der Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate beschlossen, sie kann bis zum abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren jedoch derzeit nur bis zu zwölf Monate beantragt werden, heißt es von der Bundesagentur für Arbeit. Im Bedarfsfall kann nach zwölf Monaten dann bis zur Höchstgrenze von 24 Monaten verlängert werden. Ausführliche Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt die Bundesagentur für Arbeit online unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld.