Witten. Unter freiem Himmel braucht man keine Maske mehr an Bushaltestellen zu tragen. Wo die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aber noch gilt.

An Haltestellen im Freien muss keine Maske mehr getragen werden. Darauf weisen die Bogestra und die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr (VER) hin. Die Lockerung gilt seit Montag (21.6.) überall dort, wo die Inzidenzwerte unter 35 liegen, also auch in Witten und im EN-Kreis.

Allerdings muss der Mund-Nasen-Schutz – inzwischen genügt eine einfache medizinische Maske – weiterhin in „unterirdischen Haltestellen“, sprich U-Bahn-Wartezonen, und in Bahnhofsgebäuden getragen werden. Auch auf Bahnsteigen ist die Maske weiter ein Muss. „Die Maskenpflicht gilt für den gesamten Bahnhofsbereich“, erklärt Deutsche-Bahn-Sprecher Dirk Pohlmann. In Bussen und Bahnen muss die Maske ebenfalls weiterhin aufgesetzt werden. Auf dem Höhepunkt der dritten Welle war dort sogar eine FFP-2-Maske verpflichtend.

Die Maskenpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren. Kinder bis zu 13 Jahren können auch nur eine normale Alltagsmaske aufsetzen, wenn ihnen die OP-Maske zu groß ist. Von der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sind Menschen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen davon befreit sind und eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen können.