Witten. Ein Wittener (18) hat einem Bekannten dessen Taschengeld abgenommen. Der Staatsanwalt hält die Tat für „nicht harmlos“. Wie das Gericht urteilte.

Weil er einem Bekannten dessen Taschengeld abgenommen hat, drückte ein 18-jähriger Wittener wegen räuberischer Erpressung die Anklagebank vor dem Jugendschöffengericht in Bochum.

Am 7. Januar 2021 hatte er das Opfer, einen 16-Jährigen, in eine Seitenstraße gelockt. Dann forderte er ihn unter Androhung von Gewalt auf, ihm sein Taschengeld in Höhe von 50 Euro zu geben. Der Angeklagte gab die Tat zu und entschuldigte sich.

Sozialer Trainingskurs und Wochenend-Arrest für Wittener Angeklagten

„Das Ganze war wirklich behämmert“, sagte der junge Mann. Seit seinem 15. Lebensjahr kiffe er, erklärte er den Richtern. Das Opfer habe ihn in der Vergangenheit selbst einmal bestohlen, behauptete er – was der Zeuge nachdrücklich bestritt. Er habe damals große Angst gehabt, der Angeklagte könnte mit einem Messer zustechen und habe ihm das Geld übergeben. Ob wirklich ein Messer im Spiel war, blieb vor Gericht ungeklärt.

Der Staatsanwalt wertete die Tat als nicht harmlos. Er forderte die Verhängung von Sozialstunden, zwei Wochenend-Arreste, eine Therapieweisung sowie die Absolvierung eines Trainingskurses. Das Gericht verurteilte den 18-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu einem sozialen Trainingskurs und einem Wochenend-Arrest.