Witten. Um wenige Meter wird gefeilscht, welche Grundschule die nächstgelegene ist. Der Fall einer Familie aus Witten-Kämpen ist eine Bürokratieposse.

Man darf getrost annehmen: Wäre die Grundschule aus Buchholz nicht auf eine Eingangsklasse begrenzt, wäre es niemals zum Rechtsstreit darüber gekommen, ob die Ablehnung eines Kindes aus Kämpen nun rechtens ist oder nicht. Kinder aus einer geschlossenen Siedlung, wie sie Kämpen rund um Rüsbergstraße und Heinrich-Heine-Straße bildet, wären gemeinsam in ihre Grundschule nach Buchholz gefahren, klimafreundlich und sozial-optimal mit ihrem Schulbus.

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Aber zurWahrheit gehört: Die eine Schule (Buchholz) ist übervoll, die andere in Herbede hat noch viele Plätze frei. Und so entsteht der Eindruck, dass die Stadt Witten hier einen rechtlichen Kniff nutzt, um Kinder an der Buchholzer Grundschule begründet ablehnen zu können.

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Das Ergebnis mutet an wie eine irrwitzige Bürokratieposse. In der mit Reihenhäusern bestückten Straße wird nach Metern getrennt: Kinder aus Kämperfeld Hausnummer 30 gehen nach Buchholz, aus Nummer 10 aber nach Herbede. Der sichere Schulweg zählt dabei offenbar nicht. Diese Kinder werden nun wahrscheinlich tagtäglich von ihren Eltern per Auto chauffiert, weil niemand sein i-Dötzchen die Kämpenstraße entlanglaufen lässt. Bevor die Klagen über Elterntaxis ertönen: Wie wäre es mit einem Schulbus von Kämpen nach Herbede?

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