Witten. Im EN-Kreis wird das Kinderpflege-Krankengeld stark nachgefragt, meldet die AOK. Auch bei geschlossenen Schulen besteht ein Anspruch.

Das erweiterte Kinderpflege-Krankengeld während der Corona-Pandemie stößt im EN-Kreis auf großes Interesse. Dies meldet die AOK-Nordwest als größte gesetzliche Krankenkasse im Kreis. „Unsere Telefone stehen nicht still", so Sprecher Jens Kuschel. Deshalb habe die Kasse digitale Lösungen entwickelt, die Eltern helfe, „unbürokratisch an das Kinderpflege-Krankengeld zu kommen".

Ist das Kind krank, benötigen die Krankenkassen weiterhin eine Bescheinigung des Arztes. Den entsprechenden Vordruck finden AOK-Versicherte unter www.aok.de/nw. Bei Schul- oder Kita-Schließungen ist ein Nachweis der jeweiligen Einrichtung für AOK-Versicherte in der Regel nicht erforderlich. Der Anspruch auf das Kinder-Krankengeld besteht, wenn das Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Alleinerziehende haben Anspruch auf 40 Tage Kinderpflege-Krankengeld

In diesem Jahr können pro Elternteil statt zehn 20 Tage für die Kinderbetreuung genutzt werden. Bei Alleinerziehenden sind es insgesamt 40 Tage. Elternpaare oder Alleinerziehende mit zwei Kindern haben Anspruch auf maximal 80 Tage. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf maximal 90 Tage – egal wie viele Kinder in der Familie leben, heißt es von den Krankenkassen.  

Das Kinderpflege-Krankengeld beträgt 90 Prozent des Nettolohns. Die neue Regelung sieht vor, dass das Kinderpflege-Krankengeld auch beantragt werden darf, wenn zum Beispiel wegen Schul- oder Kitaschließungen die Betreuung des Kindes nicht sichergestellt werden kann oder die Präsenzpflicht der Kinder in den Schulen aufgehoben wurde.

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Die Pflege eines kranken Kindes ist ein triftiger Grund für den Arbeitnehmer, der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, heißt es von der AOK. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt, springen die gesetzlichen Krankenkassen ein.

Weitere Informationen zum Thema bietet die AOK über ihre kostenfreie Servicenummer Tel. 0800/265 5000 an.

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