Witten. 7200 Wittener, die über 80 Jahre alt sind, können sich ab 8. Februar im Impfzentrum gegen das Coronavirus impfen lassen. Das müssen sie beachten.
+++ AKTUALISIERUNG 20.1.2021: Wegen eines Lieferengpasses beim Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer hat das NRW-Gesundheitsministerium den Start der Impfzentren um eine Woche verschoben. Statt am 1. Februar, beginnen die Impfungen am 8. Februar.
Nach den Corona-Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen über die mobilen Teams in Witten startet bald auch die Arbeit im Impfzentrum für den EN-Kreis in Ennepetal. Laut NRW- Gesundheitsministerium werden dort ab 1. Februar zunächst Bürger geimpft, die 80 Jahre oder älter sind und einen Termin vereinbart haben. Der EN-Kreis wird diese Wittener in den nächsten Tagen anschreiben. Ab dem 25.1. können Termine vereinbart werden.
Die Terminvergabe erfolgt online und telefonisch ab Montag, 25. Januar, 8 Uhr:
Die für die Terminvergabe zuständige Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) bittet bereits heute um Geduld an Tastatur und Telefonhörer. Vor allem zu Beginn werde es aufgrund der großen Nachfrage mit hoher Wahrscheinlichkeit zu längeren Wartezeiten kommen.
In Westfalen-Lippe können impfberechtigte Bürger online unter www.116117.de einen Termin ver- einbaren. Darüber hinaus wird auch eine telefonische Terminvergabe unter den kostenfreien Telefonnummern 116 117 sowie unter 0800 116 117 02 (täglich von 8 bis 22 Uhr) möglich sein.
Wichtig: Es sind zunächst ausschließlich diejenigen Bürger zur Terminvereinbarung berechtigt, die das Informationsschreiben erhalten haben. Im Laufe der nächsten Woche wird der EN-Kreis rund 24.000 Schreiben auf den Postweg bringen, für Witten sind dies fast 7.200. Eine Terminvergabe vor dem 25. Januar findet nicht statt, es gibt auch keine Wartelisten, so die KVWL.
171.000 Impfdosen sind angekündigt
„Die Zahl der zu vergebenen Termine hängt natürlich vom vorhandenen Impfstoff ab. Für die ersten drei Wochen des Betriebs der Impfzentren sind nrw-weit jeweils 171.000 Biontech Impfdosen angekündigt, wovon die Hälfte für die zweite Impfung zurückgelegt wird. Noch ist nicht ganz klar, auf wieviel Impfstoff wir im Ennepe-Ruhr-Kreis zurückgreifen können“, so Michael Schäfer, Leiter des Krisenstabes im Schwelmer Kreishaus. Das Plus an Klarheit bei den Startterminen für Terminvergabe und Impfzentrum wertet er aber als weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Ausweis und Krankenkassenkarte erforderlich
Die Terminvereinbarung können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen übernehmen. Um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten, wird neben dem Termin für die Erstimpfung auch ein weiterer Termin für die zweite Schutzimpfung vereinbart.
Ins Impfzentrum sollten Bürger ihren Personalausweis, die Krankenkassenkarte und ihren Impfpass mitbringen. Außerdem sollten sie unbedingt einen Mund-Nasen- Schutz tragen, auch im Impfzentrum gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.
Die zweite Schutzimpfung erfolgt nach ca. drei Wochen und ist notwendig, damit der Impfstoff seine volle Wirksamkeit erhält. Sie findet ebenfalls im Impfzentrum statt und läuft genau wie die erste Impfung ab. Weitere: Informationen: www.corona-kvwl.de.
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