Witten. Gemeinsam mit Verwandten hatte ein Wittener auf einen anderen Mann eingeschlagen. Gegen seine Verurteilung hat er nun Berufung eingelegt.
Wegen gefährlicher Körperverletzung hat ein 27-jähriger Mann aus Witten am Dienstag die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum gedrückt. Es ging um eine Schlägerei, die bereits am 1. Juli 2018 auf offener Straße stattgefunden hatte. Damals waren mehrere Männer auf ein Opfer losgegangen. Hintergrund soll ein Streit um eine Frau gewesen sein.
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Bereits in erster Instanz war der Mann im Juni vom Amtsgericht Witten zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem sollte er 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Mitangeklagt waren damals auch drei Cousins des Angeklagten. Zwei zogen ihre Berufung zurück, der dritte blieb der Verhandlung in Bochum fern. Seine Berufung wurde daraufhin verworfen.
Wittener zog Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück
Auch der 27-Jährige zog am Dienstag seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Die Vorsitzende Richterin machte klar, dass die verhängte Strafe für einen Faustschlag gegen den Kopf in Ordnung sei. Allerdings sei auch noch die Anordnung von Sozialstunden gegen den Angeklagten denkbar.
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Unter dem Strich stand der Mann mit dem ursprünglichen Urteil besser da und verzichtete daher auf Berufung. Außerdem hätten seine Cousins als Zeugen im Prozess aussagen müssen.
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