Witten. Aus einer Schubserei wurde eine Schlägerei: Nun stand ein 20-Jähriger vor Gericht, der im Juni 2018 im Stadtpark zugeschlagen haben soll.

Nach einer Prügelei im Stadtpark im Juni 2018 musste sich am Mittwoch ein 20-jähriger Wittener vor dem Bochumer Jugendschöffengericht verantworten. Die Staatsanwältin warf ihm gemeinschaftliche schwere Körperverletzung vor.

Gegen 21.30 Uhr war es am 29. Juni im Park zu einer Auseinandersetzung mit einem 19-Jährigen gekommen. Der Angeklagte, der mit Freunden zusammen ordentlich gebechert hatte, hatte sich auf den Motorroller des späteren Opfers gesetzt. Als er aufgefordert wurde aufzustehen, weigerte er sich. Der Streit schaukelte sich hoch. „Ich habe Bier getrunken und war sehr angetrunken“, erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. Die Kontrahenten standen Kopf an Kopf und ein Kreis bildete sich um sie. Dann entwickelte sich eine Schubserei und eine handfeste Schlägerei.

Einen Schneidezahn verloren

Die Anklage listete auf, dass das Opfer geschlagen und auch am Boden liegend getreten wurde. Kurzzeitig war der Mann bewusstlos. Er erlitt unter anderem Schädelprellungen und verlor einen halben vorderen Schneidezahn. Angeblich war auch ein Messer im Spiel, denn das Opfer zog sich beim Abwehren eine drei Zentimeter lange Schnittwunde an der Hand zu.

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Sowohl das heute 20 Jahre alte Opfer wie auch ein weiterer 18-jähriger Zeuge konnten sich im Prozess an keinerlei Tätlichkeiten des Angeklagten erinnern. Der Angeklagte selbst sagte aus, er habe zugeschlagen, aber nicht auf den Mann eingetreten und auch keine Waffe benutzt. Beim Opfer entschuldigte er sich im Gerichtssaal.

Bußgeld geht an die Ruhrtalengel

Aktuell jobbt der junge Mann als Gebäudereiniger. Er sei dabei, den Konsum von Marihuana aufzugeben, erklärte er. Früher habe er täglich Joints geraucht, jetzt nur ein bis zwei Mal in der Woche. Die Staatsanwältin forderte wegen gefährlicher Körperverletzung eine Geldbuße von 250 Euro und die Teilnahme an Gesprächen der Drogenberatung. Das Jugendschöffengericht verurteilte den 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu diesem Bußgeld, zahlbar an die Ruhrtalengel, sowie zu Beratungsgesprächen wegen des Drogenkonsums. Es seien positive Ansätze vorhanden, zumal der junge Mann selbst in Zukunft drogenfrei leben wolle.