Witten. Ein 49-jähriger Wittener hatte im Berufungsverfahren auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Allerdings vergeblich.

Eine Betrugsserie hat einen 49-jährigen Wittener auf die Anklagebank gebracht. Der Arbeitslose spielte online Glücksspiele und brauchte Geld. Daher bot er Router und Media-Receiver im Internet zum Verkauf an, ohne dass er die Geräte tatsächlich besaß. Die Staatsanwaltschaft listete zwischen 2018 und 2019 insgesamt 20 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges auf.

In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht Witten zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurden 1995 Euro eingezogen. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bochum ging es dem Angeklagten um eine Bewährungsstrafe. Der Mann legte ein Geständnis ab. Das mit dem Spielen sei vorbei, er beabsichtige auch eine Therapie gegen die Spielsucht.

Keine günstige Sozialprognose für den Wittener

Die Richter machten deutlich, dass angesichts einschlägiger Vorstrafen und weitere Anklagefälle aus März und Mai 2020 keine günstige Sozialprognose zu stellen sei. Eine Bewährungsstrafe scheide daher aus. Daraufhin beriet sich der Angeklagte erneut mit seiner Verteidigerin und zog dann die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Somit muss er demnächst seine Haftstrafe antreten.

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