Witten. Bürgermeisterin Leidemann verteidigt die Entscheidung der Stadt Witten, nach einem Gerichtsurteil fünf verkaufsoffene Sonntage gekippt zu haben.
Bürgermeisterin Sonja Leidemann bedauert die Absage der verkaufsoffenen Sonntage durch die Stadt, sieht aber aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts keine andere Möglichkeit.
„Wir sind an Recht und Gesetz gebunden“, heißt es in einer Erklärung. Eigentlich habe das NRW-Wirtschaftsministerium mit einem Erlass zur Stärkung des Einzelhandels in der Corona-Krise Mitte Mitte Juli etwas Gutes bewirken wollen, so die Stadt. Den Gemeinden sollte die Möglichkeit gegeben werden, verkaufsoffene Sonntage festzusetzen, ohne dass diese an bestimmte Ereignisse wie Stadtfeste, Kirmes oder Weihnachtsmärkte gebunden sind. Daraufhin hatte die Stadt Witten dem Rat in diesem Jahr noch sechs Shopping-Tage vorgeschlagen, diese aber wenig später wieder gekippt.
Leidemann: Nach Urteil wäre Ratsentscheidung in Witten rechtswidrig gewesen
Durch das Gerichtsurteil, die Corona-Hilfe sei kein ausreichender Grund, sah die Stadt seiner großzügigen Offerte die Grundlage entzogen. Leidemann: „Unter diesen Voraussetzungen wäre eine Entscheidung des Rates der Stadt Witten für einen verkaufsoffenen Sonntag eindeutig rechtswidrig.“ Doch es gebe auch einen Lichtblick: „Wenn der Weihnachtsmarkt kommt, dann wird es mit ihm auch einen verkaufsoffenen Sonntag geben.“
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