Witten. Das Gericht hat einen Autofahrer verurteilt, weil er in Witten rücksichtslos auf Fußgänger zugefahren war. Das hätte auch anders enden können.

Ein 60-jähriger Autofahrer aus Witten, der rücksichtslos auf Fußgänger zugefahren war, ist wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 6400 Euro und einem Jahr Führerscheinsperre verurteilt worden. Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde er am Amtsgericht in Witten freigesprochen.

Der Mann soll beschleunigt haben, obwohl Fußgänger die Fahrbahn überquerten. Das hatten Letztere jedenfalls so geschildert. Angeblich wurde ein Passant vom Außenspiegel berührt. Das ließ sich im Prozess allerdings nicht klären – auch nicht, ob der Fahrer das überhaupt bemerkt hätte. Sonst wäre auch eine Verurteilung wegen Unfallflucht erfolgt.

Geschwindigkeit des Verkehrsrowdys aus Witten ließ sich nicht mehr feststellen

Der Autofahrer war am 15. Oktober 2019 auf der Straße Stockumer Bruch unterwegs, als es zu dem Vorfall kam, der jetzt vor Gericht landete. Wie schnell er war, konnte nicht festgestellt werden. Es gab aber keinen Zweifel daran, dass der Mann auf die Fußgänger zugefahren war. Damit war der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt.

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