Bchunm. Weil ein Prozessbeteiligter wegen Corona in Quarantäne muss, wurde in Bochum ein Urteil gegen Einbrecher verschoben. Es geht um brachiale Taten.

Das Coronavirus hat dem Landgericht Bochum ein weiteres Mal den Zeitplan durcheinander gebracht.

Am Mittwoch (13.) sollte die 3. Strafkammer eigentlich ein Urteil über zwei junge Männer verkünden, die als Mitglieder einer Wittener Einbrecherbande dreimal auch in Bochum-Langendreer ihr Unwesen getrieben haben sollen.

Urteil ist jetzt für den 22. Mai geplant

Daraus wurde aber nichts, denn im engen Umfeld eines Prozessbeteiligten gibt es einen Corona-Verdachtsfall, so dass auch der Prozessbeteiligte selbst in Quarantäne muss.

Das Urteil muss verschoben werden, ins Auge gefasst ist jetzt der 22. Mai.

Nur zwei der vier Angeklagten sind geständig

Laut Anklage soll eine hierarchisch strukturierte Tätergruppe zwischen Ende 2018 und Februar 2019 insgesamt 20 Einbrüche in Tankstellen, Supermärkte, Lotto-Filialen und Kioske in Bochum, Witten und Dortmund begangen haben. In vielen Fällen wurden die Türen mit Steinen, Eisenstangen und anderen schweren Gegenständen eingeworfen.

Insgesamt gibt es in dem Prozess vier Angeklagte (17, 19, 25, 29). Zwei sind im Grunde geständig, sie sollten am Mittwoch ihr Urteil hören. Die anderen zwei bestreiten die Vorwürfe, so dass gegen sie in den nächsten Wochen gesondert weiterverhandelt wird.