Witten/Bochum. Die Vorwürfe wiegen schwer, der Angeklagte (20) aus Witten leugnet. Er soll seine Freundin (18) vergewaltigt und mit einem Messer bedroht haben.
Es war mitten in der Nacht, als die 18-Jährige völlig aufgelöst auf der Wittener Polizeiwache an der Casinostraße auftauchte. In Tränen aufgelöst, die Kleidung zerrissen. Seit Donnerstag (27.5.) steht ihr Ex-Freund vor Gericht. Der Vorwurf: Vergewaltigung, Bedrohung, Körperverletzung.
Der Angeklagte ist 20, hat einen tadellosen Lebenslauf. Keine Vorstrafen, kein Alkohol, keine Drogen. Er wohnt noch bei den Eltern, kümmert sich um seine hilfsbedürftige Schwester, arbeitet im Schichtdienst. Der Wittener fühlt sich zu Unrecht belastet. „Er bestreitet sämtliche ihm gemachten Vorwürfe“, erklärte sein Verteidiger Axel von Irmer gleich zu Prozessbeginn
Wittener schickte laut Anklage Todesdrohungen über Whatsapp
Es war die Nacht auf den 12. September 2018. Der Angeklagte hatte offenbar ein Foto erhalten, auf dem es so aussah, als ob seine Freundin einen anderen Mann küssen würde. Was folgte, waren wütende Hass-Nachrichten und Todesdrohungen über Whatsapp. „Ich werde Dich kaputtboxen! Ich werde Dich vernichten!“ So steht es in der Anklage.
Noch in derselben Nacht soll es ein Treffen im Lutherpark in Witten gegeben haben. Dabei soll der 20-Jährige seiner Freundin ein Messer an den Hals gehalten, sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen und anschließend vergewaltigt haben. Außerdem drohte er laut Anklage ein Video zu machen und es ins Netz zu stellen. Ob es dazu gekommen ist, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft unklar.
Verfolgung kurz vor der Wache in Witten abgebrochen
Die damals 18-Jährige soll mehrfach versucht haben, zu fliehen. Erst ganz zum Schluss sei es ihr gelungen, die vom Lutherpark rund 500 Meter entfernte Polizeiwache zu erreichen. „Der Angeklagte hat die Verfolgung erst kurz vor der Wache abgebrochen“, heißt es in der Anklage. Was aus Sicht des 20-Jährigen damals passiert ist, will der Wittener erst am nächsten Verhandlungstag erklären. Die Bedrohung mit einer Waffe soll auf jeden Fall vehement bestritten werden. „Ein Messer hat es nicht gegeben“, so Verteidiger von Irmer im Prozess. „Man hat ja auch nie eins gefunden.“
Die Richter haben bereits angedeutet, dass sie im Falle eines Geständnisses und einer Schmerzensgeldzahlung auch über eine Bewährungsstrafe nachdenken würden. Sollte der 20-Jährige die Vorwürfe jedoch weiter bestreiten, könnte im Falle einer Verurteilung auch eine Gefängnisstrafe drohen.Hier gibt es mehr Artikel, Bilder und Videos aus Witten