Witten. Das Besuchsverbot im ev. Krankenhaus Witten wird ab Dienstag (2.6.) gelockert. Es gelten aber strenge Auflagen. Gäste müssen sich vorher anmelden.
Das Besuchsverbot im ev. Krankenhaus an der Pferdebachstraße wird ab nächstem Dienstag (2.6.) gelockert. Besuche sind dann ab dem vierten Tag einer stationären Behandlung erlaubt, bei kürzeren Aufenthalten sind sie weiterhin nicht möglich. Auch in den Covid-Bereichen sind Besuche nach wie vor nicht gestattet. Ansonsten gelten folgende Regeln: Pro Patient ist pro Tag nur eine Person für eine Stunde erlaubt, und zwar in der Zeit von 11 bis 18 Uhr. Der Besuch muss spätestens einen Tag vorher auf der entsprechenden Station zwischen 9.30 und 11.30 Uhr telefonisch angemeldet werden.
Besucher müssen sich an der Pforte melden
Beim Betreten des Krankenhauses muss sich der Besucher erst an der Pforte melden. Hier erhält er auch eine Symptom-Checkliste und ein Datenschutz-Formular, beide müssen vor dem Betreten der Station beim Sicherheitsdienst in der Eingangshalle des EvK ausgefüllt werden. Während des Besuchs muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und auf den Mindest-Abstand von 1,50 Meter geachtet werden.
Nicht möglich ist ein Besuch, wenn Symptome einer Atemwegsinfektion vorliegen oder wenn der Betreffende in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Personen hatte, bei denen eine Infektion durch das Coronavirus oder ein Verdacht darauf bestand. In einzelnen Härtefällen könne es nach persönlicher Rücksprache Ausnahmeregelungen für die Maßnahmen geben, so die Klinik.
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