Witten. Eine Meldung hat Alters- und Pflegeheime im EN-Kreis verunsichert. Die Schutzmasken eines Bielefelder Unternehmens sollen ungeeignet sein.

Eine Meldung sorgte in Alters- und Pflegeheimen, Pflege-Wohngemeinschaften und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie bei Pflegediensten im Ennepe-Ruhr-Kreis für Verunsicherung. Es hieß, dass die in einem Bielefelder Unternehmen produzierten Mund-Nasen-Schutzmasken ungeeignet seien und aus diesem Grund in Essen zunächst nicht zum Einsatz kommen würden. Experten der Essener Feuerwehr sollen die Masken überprüft haben.

Im Auftrag des Landes werden in Ostwestfalen rund 29 Millionen Masken gefertigt. 36.000 Stück wurden bereits in den Ennepe-Ruhr-Kreis geliefert und mit Hilfe der Feuerwehren an die Einrichtungen in den neun kreisangehörigen Städten verteilt. "Natürlich", so Pressesprecher Ingo Niemann, "haben wir nach der Berichterstattung einige besorgte Anrufe erhalten. Gefragt wurde dabei unter anderem, ob wir die Eignung auch begutachtet haben."

Schutzmasken werden nicht vom Ennepe-Ruhr-Kreis geprüft

Die Antwort habe in allen Fällen gelautet: Da die Kreisverwaltung die Masken lediglich im Auftrag und im Namen des Landes weiterverteilt, erfolgt keine Prüfung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis. Nach Angaben der Landesregierung verfügt der Hersteller über eine Sonderzulassung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte.

"Angesichts der nach wie vor vorhandenen Mangelsituation auf dem Markt für Schutzausrüstung sind die vom Land bereitgestellten Masken in den Bereichen, in denen sie jetzt zum Einsatz kommen, ein Beitrag, um Menschen zu schützen", betont Niemann. Die Alternative zu den Bielefelder Masken würde angesichts des leergefegten Marktes lauten: Gar keine Masken, gar kein Schutz.

Weil der Ennepe-Ruhr-Kreis die Masken nicht prüft, sondern nur verteilt, bittet die Kreisverwaltung Einrichtungen, die angesichts der Berichterstattung über die Eignung der Masken verunsichert sind, sich direkt an das NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales oder an die Düsseldorfer Staatskanzlei zu wenden.

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